ANZEIGE

Neue Jagdzeitenverordnung in Schleswig-Holstein

3757


14.03.2014

Umweltminister Robert Habeck (Grüne) hat am 11. März die neue Jagdzeitenverordnung für Schleswig-Holstein unterschrieben. Damit gilt sie bereits für das kommende Jagdjahr.

mh_Rechböcke_Winter
In Schleswig-Holstein ist das Erlegen von Rehböcken im Winter fortan legal. (Foto: Markus Hölzel)
Ursprünglich war beabsichtigt gewesen, die Jagdzeiten auf das Schalenwild im Januar zwei Wochen eher enden zu lassen. Die Jagdzeit beim Rotwild währt aber weiterhin vom 1. August bis 31. Januar und bei Dam- und Sikawild vom 1. September bis 31. Januar. Allerdings ist die bisher mögliche Sommerjagdzeit auf Schmaltiere und Schmalspießer dieser drei Schalenwildarten im Juni und Juli beziehungsweise Juli und August entfallen.
Rehböcke dürfen zukünftig vom 1. Mai bis zum 31. Januar bejagt werden, das übrige Rehwild vom 1. September bis zum 31. Januar. Somit ist auch die Bejagung von Schmalrehen ab dem 1. Mai nicht mehr möglich, der Rehbock kann zukünftig neun Monate des Jahres bejagt werden.
Endete die Jagdzeit auf den Dachs bisher am 31. Oktober, ist die Bejagung von Dachsen zukünftig bis zum 31. Januar möglich. Das Wildkaninchen, das bisher ganzjährig bejagt werden dürfte, hat nun Jagdzeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember. Außerdem ist die Jagdzeit auf Graugänse um zwei Wochen bis zum 31. Januar verlängert worden.
Nicht mehr ausgeübt werden darf die Jagd in Schleswig-Holstein auf Rebhühner, Fasanenhennen, Türkentauben, Höckerschwäne, Ringel-, Bläss- und Saatgänse, Spieß-, Berg-, Tafel-, Samt- und Trauerenten, Blässhühner, Lach-, Sturm-, Mantel- und Heringsmöwen sowie Nebelkrähen und Elstern.
Die neue Jagdzeitenvorordnung tritt mit Veröffentlichung im Staatsanzeiger in Kraft, voraussichtlich im Laufe des Aprils 2014. Sie ist zunächst auf fünf Jahre befristet.
mh



ANZEIGE
Aboangebot