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Baden-Württemberg: Jägerprüfer dürfen maximal 75 sein

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Der Landesjagdverband (LJV) hat eine Altersobergrenze für seine Jägerprüfer eingeführt. Das bestätigte Hauptgeschäftsführer Erhard Jauch auf WuH-Anfrage. Im kommenden Jahr können demnach nur noch Prüfer bestellt werden, die zum Ende ihrer Amtsperiode 2023 maximal 75 Jahre alt sein werden.

Jägerprüfer unter 75
Jägerprüfer müssen in Baden-Württemberg künftig unter 75 sein.
Foto: LJV/vk

Die Anforderungen an die Neubestellung von Prüfern für die Prüfungskommission wurden per Präsidiumsbeschluss beim Landesjägertag in Kirchheim/Teck am 21. April entsprechend geändert. In Baden-Württemberg ist der LJV vom Ministerium für Ländlichen Raum mit der Durchführung der Jägerprüfung beliehen. Jährlich stellen sich rund 3 000 Jagdscheinanwärter 430 Prüfern des Grünen Abiturs.

Laut Jauch gab es schon länger die Diskussion, ob nach Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes sowie neuer Verordnungen, Richtlinien und Ausbildungspläne eine Verjüngung des Prüfungspersonals angezeigt wäre. Da bei der Prüfung zudem körperliche Anforderungen gestellt sind, entschloss sich das Präsidiums für die Altersobergrenze von 75. vk


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