Für Ralph Müller-Schallenberg ist eines ganz klar: „Der Daumen muss immer drauf bleiben. Die Politik muss den Druck spüren.“ Auch wenn die Düsseldorfer Regierung von CDU und FDP einen guten Entwurf für ein neues Jagdgesetz vorgelegt habe, sei noch nichts ins trockenen Tüchern. Und bei einigen Punkten bestehe auch noch Nachbesserungsbedarf, so der Präsident des Landesjagdverbandes (LJV) während des Landesjägertages am 9. Juni im Kölner Gürzenich vor rund 500 Teilnehmern.
Mit einem gravierten Zinnbecher bedankte sich LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg (l.) bei Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann für dessen Rede auf dem Landesjägertag.
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Der LJV fordert die strikte Trennung der Rechtskreise Jagd und Naturschutz, unter anderem durch Aufnahme einer umfassenden Unberührtheitsklausel im Landesnaturschutzgesetz. Vermisst wird eine Änderung des Verbots von Totschlagfallen, der Verwendung der Jagdabgabe und der Zusammensetzung der Jagdbeiräte, in denen Ökologischem Jagdverband und Tierschützern ein Mitspracherecht gewährt wird. Um wenigstens einen Ausgleich zu erreichen, hat der LJV beantragt, im Landesbeirat Tierschutz vertreten zu sein. Müller-Schallenberg erwartet eine baldige positive Entscheidung.
Neben der Diskussion der Fachleute muss die Novellierung des Jagdgesetzes „auch den Menschen vermittelt werden, die mit der Materie nicht vertraut sind.“ Das betonte Dr. Heinrich Bottermann (CDU), Staatssekretär im Landesumweltministerium. So sei in der Bevölkerung kaum bekannt, dass mit der Aufnahme einer Tierart ins Jagdrecht den Jägern eine Hegeverpflichtung für diese Art auferlegt wird, auch wenn sie keine Schusszeit hat. Für die Landesregierung gelte die Maxime „Wir wollen keine Gängelei der Landnutzer und setzen auf Eigenverantwortung“. Beim Jagdgesetz gelte es, zwischen Ökonomie, Ökologie und sozialer Gerechtigkeit als gleichrangigen Säulen der Nachhaltigkeit einen Ausgleich herzustellen.
Vor dem Hintergrund der Debatte um die Afrikanische Schweinepest (ASP) fordert Müller-Schallenberg einen Wildbretpreis für Schwarzkittel von mindestens zwei Euro je Kilogramm aufgebrochen in der Schwarte. Sollte der am Markt nicht zu erzielen sein, erwartet der LJV-Präsident einen entsprechenden Ausgleich aus dem Landeshaushalt, keinesfalls aus der Jagdabgabe. Das sei rechtlich machbar, so Müller-Schallenberg, der die jährlichen Kosten mit 1,5 Millionen Euro beziffert. Um eine dringend erforderliche Regulierung des Wolfes zu ermöglichen, plädiert er für eine bundeseinheitliche Regelung durch das Bundesjagdgesetz. chb