Seit 1. Januar dieses Jahres gilt in Teilen der Wiesbadener Landeshauptstadt zwischen 21 und 5 Uhr ein absolutes Waffenverbot. Das geht aus §§ 71, 74 und 77 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) hervor.
Bereits das Mitführen eines einfachen Taschenmesser in den Waffenverbotszonen kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Foto: Pixabay
Grund für das verhängte Waffenverbot ist die hohe Anzahl an Gewaltdelikten auf Bahnanlagen, bei denen Waffen, insbesondere Messer verwendet wurden. Jäger und Sportschützen müssen besonders aufpassen, da bereits ein kleines mitgeführtes Taschenmesser in den ausgewiesenen Verbotszonen als „waffenrechtlicher Verstoß“ mit einem Zwangsgeld von 250 Euro geahndet werden kann. Darüber hinaus kann ein leichtfertiger Verstoß gegen das verhängte Waffenverbot den Entzug der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und somit des Jagdscheins bedeuten. Berufsgruppen, die auf das Führen von Waffen angewiesen sind, sind von dem Verbot ausgenommen. Wer im Geltungsbereich der Verordnung wohnt oder von dort zwischen 21 und 5 Uhr zur Jagd fahren möchte, muss Jagdwaffen und auch Messer in einem geschlossenen Behältnis, das einen unmittelbaren Zugriff verhindert, transportieren. aml
Weitere Informationen sowie die genauen Waffenverbotszonen finden Sie hier.