Die Änderung des Bundesjagdgesetzes zur Verwendung von halbautomatischen Langwaffen mit wechselbarem Magazin tritt am 10. November in Kraft.
![BA Schilling- Drückjagd](https://wildundhund.de/wp-content/uploads/sites/2/2016/11/Halbautomat.jpg)
Erlaubt sind halbautomatische Langwaffen, die nicht mehr als drei Patronen fassen können.
Foto: BA Schilling
Am 9. November wird die Novellierung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das teilt der Deutscher Jagdverband (DJV) mit.
Der neue § 19 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe c lautet: „Verboten ist, mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen“. red