Die Änderung des Bundesjagdgesetzes zur Verwendung von halbautomatischen Langwaffen mit wechselbarem Magazin tritt am 10. November in Kraft.
Erlaubt sind halbautomatische Langwaffen, die nicht mehr als drei Patronen fassen können.
Foto: BA Schilling
Am 9. November wird die Novellierung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das teilt der Deutscher Jagdverband (DJV) mit.
Der neue § 19 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe c lautet: „Verboten ist, mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen“. red