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Nordrhein-Westfalen: Bielefelder Mufflons sollen abgeschossen werden

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Das Muffelwildvorkommen am Fernsehturm bei Bielefeld soll vollständig abgeschossen werden. Das hat der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster am 8. November entschieden (AZ.: 16 A 447/13).

Dem Muffelvorkommen in Bielefeld soll es an den Kragen gehen.
Foto: Hans-Jörg Nagel

Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen der Klasingschen Familienstiftung und der Unteren Jagdbehörde der Stadt Bielefeld um die Zumutbarkeit der von den insgesamt zwölf reinrassigen Wildschafen verursachten Schäden. Ein durch das Gericht eingeholtes Sachverständigengutachten vertritt die Auffassung, dass andere Mittel zur Reduktion des Wildschadens „nicht erfolgver­sprechend oder nicht wirtschaftlich durchzuführen“ seien. Laut Waldbesitzer und Muffelringvorsitzendem Mark Meyer zu Bentrup bezifferten die Gutachter die Schäden auf eine Höhe von 5 000 € jährlich. Der Unteren Jagdbehörde Bielefeld steht aber noch eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht offen. rig


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