Das Amtsgericht Quedlinburg hat eine 22-jährige Jägerin am 4. Dezember vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Bei einer Bewegungsjagd in der Nähe von Ballenstedt, Landkreis Mansfeld-Südharz, war vor rund zwei Jahren ein 81-jähriger Jäger von einem Jagdgeschoss tödlich am Kopf getroffen worden (WuH berichtete).
Im Oktober 2017 ist ein 81-jähriger Jäger während einer Drückjagd von einem Jagdgeschoss tödlich am Kopf getroffen worden.
Foto: Richard Günzel
Die sehr umfangreichen Ermittlungen fokussierten sich schließlich auf die Jägerin, die während der Jagd mehrfach geschossen hatte. Allerdings war eine genaue Rekonstruktion des Unfallhergangs nicht möglich, auch weil sich die Umgebung des Unfallortes infolge von Sturm und Käferschäden am Baumbestand stark verändert hatte. Zudem zog eine aufgetrene Belastungszeugin ihre Aussage zurück, so dass der Freispruch erfolgte. mh