Was sich nach der Messe „Pferd und Jagd“ tat, geschah zunächst im Verborgenen: Zumindest für Insider hatte dort nämlich das „Dumping-Angebot“ von Gerling für Aufregung gesorgt. Während Marktführer Gothaer die Devise „Augen zu und durch“ ausgab und seine ’99er-Prämien unverändert ließ, sah man bei Inter dem Treiben nicht tatenlos zu
Vom WuH- Team
Postwendend wurden die ohnehin relativ günstigen Prämien um 55 Prozent gesenkt. Ein beispielloser „Prämienpoker“, von dem Sie bei der Verlängerung Ihres Jagdscheines profitieren können. Sehen Sie sich dazu unsere Tabellen an, die wir am Ende des Textes eingefügt haben.
Wer seinen „Grünen“ nur alle drei Jahre verlängert, kann damit zwar kaum Geld sparen, Aufwand jedoch allemal: Nicht nur die Rennerei, das Warten beim Sachbearbeiter, an der Kasse und erneut beim Sachbearbeiter nerven, sondern auch die Prüfung der Unterlagen.
Doch spätestens nach drei Jahren gibt’s kein Entrinnen mehr – und ohne Versicherungsnachweis läuft nichts. Wer der Branche etwas Gutes tun möchte, wartet bis in den März ruhig auf den Standardbrief seiner bisherigen Assekuranz, mit dem der Nachweis ins Haus kommt – und zahlt genauso ruhig die beiliegende Rechnung. Was muss, das muss!?
Nun ist der Beitrag für die Jagdhaftpflicht mit Blick auf die Gesamtausgaben eines Jägers aufs Jahr gerechnet sicher zu vernachlässigen. Ob man nun 50 oder 150 DM bezahlt, macht den Kohl nicht fett. Zumal wir für Waffen, Ausrüstung, Munition, Pacht, Jagdsteuer, Hundefutter, Jagdessen, Literatur, Verbandsbeitrag und Jagdreisen in der gleichen Zeit vier- bis fünfstellige Summen ausgeben. Im Jahr 100 Mark gespart, sind auf drei Jahre schon 300 – was man damit alles machen könnte! Ohne irgendwelche Leistungsabstriche: Auch wenn Betriebswirtschaftsstudenten schon in ihrer ersten Vorlesung lernen, dass die Stammtisch-Weisheit „Mit weniger Aufwand höheren Gewinn machen“ in der Regel nicht funktioniert, sind die Prämien zur Jagdhaftpflichtversicherung einer der seltenen Fälle, in denen dies wirklich läuft. Und zwar so:
Sie haben „schon immer“ die Jagdhaftpflicht bei der „Helf-gut-Versicherung“, die hatte ja schon der Opa. Die buchen ohne Aufwand 150 Mark ab und schicken die Bestätigung zu. Prima Sache. Bis Sie eines Tages im Kleingedruckten unter dem Stichwort „Deckungssumme“ folgendes finden: „Personenschäden: 1 Mio. DM, Sachschäden 100 000 DM (gesetzl.).“
Wenn Sie Glück gehabt haben, sind Sie zufällig darauf gestoßen, wenn Sie allerdings – und sei es durch einen ganz dummen Zufall – für einen Jagdunfall zur Verantwortung gezogen werden, kann das bitter für Sie enden!
Gesetzliche Deckung – trügerische Sicherheit
Auch wenn die Jagdbehörde solche „Versicherungsnachweise“ (in Anführungszeichen deshalb, weil Sie sich damit keinesfalls „sicher“ fühlen sollten!) auch im nächsten Jahr wieder akzeptieren wird, zocken manche Versicherer ahnungslose Jäger nicht nur nach Strich und Faden ab (weil 150 DM Jahresprämie dafür total überteuert sind), sondern wiegen sie in einer trügerischen Sicherheit („Mir kann ja nichts passieren – ich bin ja gut versichert!“).
Das Gegenteil ist der Fall! Wenn es bei einem Jagdunfall zu Verletzungen kommt, die den Betroffenen berufsunfähig machen (Augen, Hände u.a.), sind allein für Krankenhaus, Rehabilitation und Schmerzensgeld ganz schnell sechsstellige Summen weg. Wenn der Betroffene gar selbständig war (solche Mitjäger soll es ja geben…), summieren sich seine Berufsausfallkosten schneller über die gesetzlichen Deckungssummen als Ihnen die „Helfgut-Versicherung“ mitteilen kann, daß sie Ihnen jenseits der einen Million leider nicht mehr so gut helfen will!
Und wenn der Geschädigte gar auf Dauer berufsunfähig ist, kann man sich leicht ausrechnen, wie lange eine Million bei einem bestimmten Jahreseinkommen reicht. Um es klar zu sagen: Wer sich heute noch zu Uralt-Konditionen versichert, wer seine Police nicht auf angepasste Deckung hin überprüft, gefährdet seine eigene Existenz, handelt zumindest fahrlässig – und wirft sein Geld zum Fenster raus.
Fakt ist, dass man sich für weniger als 80 DM für 3- oder 5-Mio.-Deckung versichern kann – also für deutlich weniger Geld deutlich mehr bekommt!
Was bringt der Euro?
Mit der Einführung des Euro werden ab dem Jagdjahr 2000/ 2001 die Prämien nicht mehr wie gewohnt in DM berechnet. Gleiches gilt für die Deckungssummen. Für deren scheinbar einfache „Umrechnung“ ist eine Änderung des Bundesjagdgesetzes erforderlich – weil die „gesetzliche Mindestdeckung“ ja geändert wird. Was man so aus Berlin hört, wird wahrscheinlich diese Gelegenheit genutzt, die längst fällige Anpassung „in einem Abwasch“ gleich mit zu erledigen – frei nach dem Motto „Die Mindestdeckung bleibt bei einer Million – Euro!“ Darüber und wie man diese neue Mindestdeckung auf weiter gültige Dreijahresjagdscheine, in deren Laufzeit eine solche Erhöhung fällt, anwenden will, wird im Herbst 2000 zu berichten sein.
Nicht auf „Hunde-Ausschluß“ reinfallen!
Die bei weitem größte Zahl gemeldeter Schäden wird nach wie vor durch Jagdhunde verursacht, und zwar nicht im jagdlichen Einsatz, sondern im Alltag: zerrissene oder beschmutzte Kleidung, Beißereien, beschädigtes Mobiliar oder Autos – Bagatellschäden, die sich zusammenläppern und für die bei Nicht-Jagdhunden eine spezielle Hundehalter-Versicherung abgeschlossen werden müsste.
Solche Policen kosten im übrigen ein Mehrfaches der Jagdhaftpflicht! Da ist man als Jäger fein raus – mindestens zwei, manchmal sogar drei Hunde sind automatisch mitversichert: rund um die Uhr, während der Ausbildung – und danach, sofern sie „brauchbar“ sind. Aber über dieses Zauberwort könnte man allein ganze Abhandlungen verfassen.
Allgemein gilt: Jagdhunde, die eine Brauchbarkeitsprüfung abgelegt haben, gelten auch „versicherungstechnisch“ als brauchbar, HZP- und VGP-Hunde erst recht. Aber auch andere Hunde, für die eine „autorisierte“ Person dies formlos bestätigt, sind „brauchbar“ und somit mitversichert. Wer „autorisierte Person“ ist, wird von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich definiert – vom Hegeringleiter über Jagdaufseher bis hin zu Jagdpächtern. Diese Aufzählung macht deutlich, dass eigentlich jeder (auch ungeprüfte) Hund mitversichert ist – auch wenn dies im Schadensfall zu Diskussionen führen könnte. Zahlreiche Versicherungen haben dies längst erkannt und bieten deshalb Nichthundehaltern eine günstigere Prämie an – im Umkehrschluss müssen Hundeführer tiefer in die Tasche greifen. Bei der derzeitigen Tarifpolitik gerade dieser Gesellschaften kann nur abgeraten werden, sich bei solchen Firmen zu versichern, da sowohl die Prämien mit als auch die ohne Hund maßlos überteuert sind!
Gruppen-
Neben der Standardform der Versicherung (Einzelvertrag bei einer Gesellschaft) gibt es eine Fülle von Gruppen- und Sonderverträgen, die für den Kunden in der Regel deutlich billiger sind: Echte Gruppenverträge können Hegeringe oder Kreisjägerschaften für ihre Mitglieder abschließen und auch selber die Prämie einziehen. Gesellschaften wie Gothaer und Inter sind wegen des geringeren Verwaltungsaufwandes zu Abschlägen bereit (LJV-Gruppenverträge s. eigene Tabelle). Rahmenverträge sind eine losere Form: Versicherer bieten Organisationen Sondertarife an, zu denen sich dann jeder versichern kann. Der Beitrag wird direkt an die Gesellschaft bezahlt. „Organisationen“ können Landesjagdverbände genauso sein wie der Berufsverband der Büchsenmacher, der nun auch die „Ware Jagdhaftpflicht“ verkauft. Auch bei Maklern kann man sich zu sehr günstigen Konditionen versichern. Sie bieten ebenfalls interessante Rahmenverträge.
In diesem Jahr fällt bei den „echten“ Gesellschaften der Gerling Konzern deutlich aus dem Rahmen: Er bietet auch weiter ganz normale Konditionen für verschiedene Deckungen an, die sich von den Vorjahresprämien kaum unterscheiden. Diese Werte haben wir in diesem Jahr erst gar nicht veröffentlicht, da sie durch ein neues Angebot eigentlich hinfällig wurden: Gerling bietet nämlich einen „verkappten Rahmenvertrag“ an, dessen einzige Voraussetzung ist, daß man „Mitglied in einem Landesjagdverband“ ist – was bekanntlich für etwa 90 Prozent der Jäger in Deutschland zutrifft. Ohne weitere Nachweise (bei der Anmeldung muss lediglich ausgefüllt werden „Ich bin Mitglied im LJV XY“) kann man sich dann für ganze 48,30 DM für eine Deckung von fünf Millionen pauschal für Personen- und Sachschäden versichern – ein unglaublich guter „Kurs“!
Tipp: Bei Gerling sollte man keine normalen Verträge mehr abschließen! Bestehende Verträge läßt man von seinem Vertreter auf Umstellung überprüfen!
Inter zieht nach
Nachdem dieser Gerling-Husarenritt auf der „Pferd und Jagd“ in Hannover für Furore gesorgt hatte, überschlugen sich die Ereignisse: Während Marktführer Gothaer daraus für sich (und seine Prämien) keinen Handlungsbedarf erkennen wollte und mit den unveränderten ’99-er Preisen in das neue Jahrtausend startet, schlugen die neuen Inter-Tarife wie eine Bombe ein: Die Mannheimer haben ihre Tarife um satte 55 Prozent gesenkt! Mit einer einzigen Einschränkung, die eigentlich keine ist: Diese Tarife gelten für „Mitglieder in einem Landesjagdverband“ (s. Gerling) und für drei Jahre (was man für den Dreijahresjagdschein sowieso braucht).
Tipp: Natürlich gilt auch hier der Hinweis
Tipp: Insbesondere bei diesem „Super-Sonderangebot“ gilt, dass für Nachfragen am besten die in den Tabellen angegebene Service-Telefonnummer (bei der Inter: 02 51/13 32 70) verwendet werden sollte, da Sie in den Telefonschleifen der Versicherungszentralen ansonsten schnell etliche Mark bei säuselnder Musik verbraten, ohne dass Ihnen von kompetenter Seite weitergeholfen würde
.
Neben dem im letzten Jahr eingeführten Prämienrabatt für Halter von VGP-Hunden (und analoge „Meisterprüfungen“) buhlt die Inter damit ein zweites Mal, und diesmal kräftiger, um die Jäger.
Uns kann’s nur recht sein. Günstiger konnte man jedenfalls noch nie an eine Jagdhaftpflichtversicherung kommen.
Besondere Klauseln für besondere Jäger
Wer regelmäßig mit Verwandten, Mitpächtern oder auch in den USA jagt, sollte ein paar Minuten für das „Kleingedruckte“ verwenden. Ein auch mit noch so viel Aufwand betriebener Versicherungsvergleich kann niemals alle Unterschiede in der Fülle von Anbietern erfassen. Erst recht nicht, wenn die Übersicht übersichtlich bleiben soll. Bestimmte Sonderklauseln lohnen allerdings ein intensives Nachfragen: Wegen horrender Preise des US-Gesundheitswesens etwa kennen auch Jagdhaftpflichtpolicen mit „weltweiter Deckung“ eine „USA-Klausel“, wonach bestimmte Leistungen (Krankenhaus, Krankentransport, Anwaltskosten) ausgeschlossen oder nur zum Teil übernommen bzw. angerechnet werden!
Eine weitere erwähnenswerte Klausel schließt die Begleichung von Ansprüchen von Verwandten gegenüber dem Versicherten aus!
Weitere Tipps zum Sparen
Aus den aktuellen Tabellen können Sie leicht entnehmen, wie günstig Sie selbst versichert sind – oder eben auch nicht. Die Unterschiede sind nach wie vor enorm, wie die Gegenüberstellung der jeweils günstigsten und teuersten Gesellschaften zeigt (s. Kasten „Prämienunterschiede“).
Sonstige Hinweise:
- Makler bieten Prämien an, die man bei einer Gesellschaft kaum bekommt. Sonst in Neuabschlüssen enthaltene Provisionen werden eingespart und kommen in Form niedrigerer Prämien den Versicherungsnehmern selbst zugute. Eine Übersicht von auf diesem Gebiet tätigen Maklern (ohne Anspruch auf Vollständigkeit!) haben wir zusammengestellt.
- Sehr interessante Angebote werden von einigen Landesjagdverbänden an ihre Mitglieder vermittelt.
- Viele Gesellschaften bieten Nachlässe für Berufsjäger, Förster, Jagdaufseher, Polizisten und den öffentlichen Dienst!
- Fast jeder Versicherer lockt mit Rabatten bei längeren Laufzeiten. Ab fünf Jahren sollte man mindestens drei Prozent Abschlag bekommen, manchmal sind schon bei Dreijahresverträgen (für Dreijahresjagdscheine sowieso nötig) ein paar Mark drin. Für Hegeringe oder Kreisjägerschaften bieten einige Gesellschaften satte Nachlässe.