Die Staatsanwaltschaft Passau hat die Ermittlungen zu zwei Fällen getöteter Luchse aus dem Jahr 2015 eingestellt: Einer erwies sich als Verkehrsunfall, der andere konnte nicht aufgeklärt werden.
Die Ermittlungen um die getöteten Luchse wurden eingstellt (Symbolbild).
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Am 8. August 2015 war bei Grafenau ein Luchs bei einer Kollision mit einem Auto getötet worden. Obwohl der Unfallverursacher sich selbst meldete und – ebenso wie der hinzugezogene Jagdpächter – gut kooperierte, gab die Polizei den Fall an die Staatsanwaltschaft weiter, um auszuschließen, dass es sich um eine Straftat handelte. Dies ließ sich zweifelsfrei nachweisen. Nicht aufgeklärt werden konnte hingegen der Strangulationstod eines Luchses, der am 29. Dezember desselben Jahres in einem Straßengraben an einer Kreisstraße zwischen Schönberg und Oberkreuzberg aufgefunden wurde. Hier erbrachten laut Staatsanwaltschaft Befragungen von Jagdpächtern und Landwirten der Umgebung keine Ermittlungsansätze, ebenso wie ein Informationsaustausch mit österreichischen und tschechischen Stellen. vk