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Eilantrag auf Abschuss von „Gloria“ von Gericht abgelehnt

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Ein Schäfer aus dem Kreis Wesel ist mit seinem Eilantrag auf Abschuss der Wölfin „Gloria“ gescheitert. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte vorerst ab, dass der Kreis verpflichtet wird, den Grauhund zu töten. Das teilte das Gericht am letzten Freitag mit.

Das juristische Gezerre um Wölfin „Gloria“ reißt nicht ab (WuH berichtete).
Foto: Shutterstock

Das Gericht argumentierte (Az.: 28 L 2558/20), dass ein weiteres Klageverfahren laufe und es dem Schäfer zuzumuten sei, dieses Hauptsacheverfahren mit einer gründlichen Prüfung des Falls abzuwarten wäre. Auch wenn weitere Schafe in der Zwischenzeit von der Wölfin gerissen werden könnten, rechtfertige dies keine Eilentscheidung, so das Gericht. Wölfe seien eine streng geschützte Art und ihre Tötung im nationalen wie europäischen Recht verboten. Außerdem bekomme der Tierhalter eine Entschädigung für getötete Schafe.

aml


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