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Jagdaufseher sind unfallversichert

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Ein Jagdaufseher, der bei Revierarbeiten verletzt wird, ist gesetzlich unfallversichert. Das hat das Sozialgericht Osnabrück am 24. September 2020 entschieden (AZ: S 17 U 193/18).

Jagdaufseher sind bei Revierarbeiten durch die Unfallversicherung gedeckt.
Foto: Bildagentur Schilling

Hintergrund war die Klage eines Kfz-Meisters und Jagd­aufsehers, der bei der Reparatur eines Hochsitzes gestürzt war und sich verletzt hatte. Die Berufsgenossenschaft weigerte sich allerdings, den Sturz als Arbeitsunfall einzustufen. Sie argumentierte, der Jäger sei als Inhaber eines unentgelt­lichen Begehungsscheines tätig gewesen und damit dem Revierinhaber gegenüber nicht weisungsgebunden. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und gab dem Kläger statt. Er sei analog zu einem Hausmeister zu behandeln. Auch wenn er nicht unmittelbar beauftragt worden sei, den Hochsitz zu reparieren, gelte er in seiner Tätigkeit als weisungsgebunden, da er gemäß einer Absprache grundsätzlich angewiesen sei, Revierarbeiten zu verrichten. Er genieße daher den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

rig

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