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Nordrhein-Westfalen: Gegenwind bei Kormoranbejagung

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Gleich drei Naturschutzverbände, namentlich der Naturschutzbund (Nabu), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) sprachen sich am 19. Oktober in einer gemeinsamen Presseerklärung gegen die Jagd auf Kormorane aus.

Wie aus dem Papier hervorgeht, kritisieren sie den deutlichen Eingriff in die Population des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Jagdjahr 2006/07 wurden dort mehr als 2.300 Kormorane erlegt. Möglich ist diese intensive Bejagung des Kormorans, der nicht dem Jagdrecht unterliegt, erst seit dem 02. Juni 2006. Die im letzten Jahr in Kraft getretene Kormoran-Verordnung ermöglicht eine eingeschränkte Bejagung außerhalb von Schutzgebieten. Ein weiterer Kritikpunkt der Verbände ist ein Erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, der diese Verordnung ausdehnen soll.
 
Die Jagd soll demnach auch in Schutzgebieten möglich sein, sofern sichergestellt ist, dass „der Schutzzweck des jeweiligen Schutzgebietes nicht durch den Abschuss von Kormoranen gefährdet wird.“ Zudem sei vorher noch sicherzustellen, dass „das Ziel der Verordnung – Schutz der Fischbestände und der Fischereiwirtschaft durch Reduktions- beziehungsweise Vergrämungsabschüsse von Kormoranen – nicht schon außerhalb der (…) Schutzgebiete erreicht werden kann.“
 
Nach Angaben des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW liegen 41 Prozent aller Rastplätze in Schutzgebieten. Dort tummeln sich 73,6 Prozent des Kormoranbesatzes. Eine effektive Bejagung, die nicht nur aus Vergrämungsabschüssen besteht, erfordert und rechtfertigt demnach die Ausdehnung der Jagd auf Schutzgebiete.
 
 
 
-pd-


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