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Saarland: Scheinwerferjagd erlaubt

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Bei der Jagd auf Schwarzwild dürfen im Saarland seit dem 16. September bis zum 31. März 2012 künstliche Lichtquellen verwendet werden, sofern sie nicht mit der Schusswaffe verbunden sind.

Dies hat das Ministerium für Umwelt in einer Verordnung vom 2. September 2009 erlassen. Darüber hinaus wird das Treibjagdverbot auf Schwarzwild gelockert und die bisher gültige Schonzeit für Keiler aufgehoben.
 
Drückjagden auf Schwarzwild sind demnach bis zum 31. Januar (bisher bis 15. Januar) möglich. Als weiterer Punkt wurde die Schonzeit auf Keiler aufgehoben. Außer führenden Stücken ist nun alles Schwarzwild ganzjährig bejagbar.
 
Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) ist allerdings nicht mit der Erlaubnis künstlicher Lichtquellen einverstanden. Wie VJS-Geschäftsführer Johannes Schorr gegenüber WILD UND HUND mitteilte, hatte sich die VJS bereits im Vorfeld dagegen ausgesprochen, jedoch das Ausnützen sekundärer Lichtquellen bei der Jagd, beispielsweise reflektierendes Stadtlicht, befürwortet.  
 
 
-tw-


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