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Bund greift nach Restmitteln

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Nach einem Beschluss der Bundesregierung sollen die restlichen finanziellen Mittel des Holzabsatzfonds ohne Zweckbindung dem Bundeshaushalt zufließen.

DFWR-Präsident Georg Schirmbeck ist empört über den Kabinettsbeschluss zur Verwendung der restlichen HAF-Mittel.
DFWR-Präsident Georg Schirmbeck ist empört über den Kabinettsbeschluss zur Verwendung der restlichen HAF-Mittel.Foto: Markus Hölzel
Das sieht der Entwurf zum Abwicklungsgesetz für den Holzabsatzfonds (HAF) und den landwirtschaftlichen Absatzfonds (CMA) vor, nachdem beide Organisationen im letzten Jahr vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden waren. Es geht dabei um eine Summe von 2,8 Millionen Euro.Das Bundeskabinett hält eine Auszahlung für ausgeschlossen.
Der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) reagierte auf den Kabinettsbeschluss mit Unverständnis. „Wir haben deutlich gemacht, dass das Gesetz der Tatsache Rechnung tragen muss, dass die Mittel direkt aus der Forst- und Holzwirtschaft stammen und daher nach Auflösung des HAF der Branche wieder zu Gute kommen müssen – alles andere wäre nicht nachvollziehbar!“ sagte DFWR-Präsident Georg Schirmbeck, MdB (CDU). Der Gesetzesentwurf konterkariere laut Schirmbeck erklärten Willen der Bundesregierung, eine nachhaltige, multifunktionale Forstwirtschaft und die Verwendung von Deutschlands bedeutendsten nachwachsenden Rohstoff Holz zu stärken.
 
– mh –


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