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Abschussgenehmigung Rodewalder Rüde: Klage von Naturschutzorganisation erneut abgeschmettert

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Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 24. November 2020 die Beschwerde einer staatlich anerkannten Naturschutzvereinigung gegen die aktuell erteilte Abschussgenehmigung des Rodewalder Rüdens (GW717m) zurückgewiesen (Az. 4 ME 199/20). Das geht aus einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht hervor.

Das Hin und Her um den Rodewalder Rüden reißt nicht ab (Symbolbild).
Foto: Shutterstock

Im Februar 2018 ist der Wolf mit dem Gencode GW717m erstmalig aufgefallen, da ihm mehrere Angriffe auf Rinder, Pferde und Schafe nachgewiesen werden konnte. Deswegen hatte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) schon einmal mit Bescheid vom 23. Januar 2019 eine Abschuss-Ausnahmegenehmigung für den Problemwolf erteilt. Bereits gegen diesen Bescheid hatte die Naturschutzvereinigung einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt, der aber sowohl vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg als auch vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ohne Erfolg geblieben war, heißt es in der Pressemitteilung. Der Rüde konnte jedoch nicht vor dem Ablauf der Ausnahmegenehmigung Ende März 2020 erlegt werden.

Im Mai 2020 kam es durch den Isegrim zu zwei weiteren Rissen von Rindern und Pferden. Das NLWKN erteilte erneut mit dem Bescheid vom 17. Juli 2020 eine für sofort vollziehbar erklärte Abschussgenehmigung des Problemwolfes. Diese ist befristet bis zum 31. Dezember 2020.

Die Naturschutzvereinigung stellte abermals einen Eilantrag gegen diese Abschussgenehmigung. Auch diese wurde vom Verwaltungsgericht Oldenburg mit Beschluss vom 5. Oktober 2020 abgelehnt (Az. 5 B 2442/20). Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat diesen erstinstanzlichen Beschluss bestätigt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die vom NLWKN getroffene Prognose, dass die Tötung des Wolfs GW717m zur Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden erforderlich sei, gerechtfertigt ist. Es könne davon ausgegangen werden, dass dieser Wolf weiterhin Pferde und Rinder reißen und dadurch Schäden in erheblichem Umfang verursachen werde. Außerdem sei damit zu rechnen, dass der Wolf seine Jagdtechnik auch an seine Nachkommen weitergeben werde, zumal andere Wölfe des Rudels schon an bisherigen Angriffen auf große Weidetiere beteiligt gewesen seien. Zumutbare Alternativen zur Tötung seien ebenfalls nicht ersichtlich, heißt es in der Pressemitteilung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts.

aml

Das Hin und Her rund um die Abschussgenehmigung des Rüdewalder Rüdens dauert schon fast drei Jahre an. Hier eine Übersicht der Meldungen zum Problemwolf „GW717m“:

Erneute Abschussfreigabe für Rodewalder Rüden

Niedersachsen hat jetzt Problemrudel

Rodewalder Wolfsrüde: Hahn in Ruh

Niedersachsen: 1,25 Millionen Euro für Rodewalder Problemwolf

Niedersachsen: Ein Jahr Wolfsjagd erfolglos

Niedersachsen: Abschussbefehl für Rodewalder Rüden bestätigt

Jagd auf Wolfsrüden geht weiter

Niedersachsen: Ist der Rodewalder Rüde tot?Niedersachsen: Verendeter Wolf ist nicht Rodewalder Rüde

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