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Bayern: 550.000 Euro für Biberschäden

2006

Bayern erhöht den Fonds für Ausgleichszahlungen für Biberschäden im neuen Jahr um 100.000 Euro. Das gab Umweltminister Thorsten Glauber am 25. November bekannt.

Biber können erhebliche Schäden anrichten.
Foto: Shutterstock

Parallel dazu tritt am 1. Januar eine neue Richtlinie in Kraft, die im Dezember veröffentlicht werden soll. Laut Ministerium erlaubt sie künftig, auch so genannte indirekte Kosten, wie Tierarztkosten, für den Ausgleich von Biberschäden anzumelden. Zudem werden Fischereivereinen ihre Schäden an Satzfischen bestandsbedrohter heimischer Fischarten ersetzt. Allerdings liegt der neue Fonds mit 550.000 Euro noch immer unter den Schadensersatzforderungen durch Land- und Teichwirte in den Jahren 2017 bis 2019 von je rund 650.000 Euro. Dies bemängelt der Bayerische Bauernverband in einer Pressemitteilung. Er forderte, der nicht mehr vom Aussterben bedrohte Biber solle in seinem Bestand ebenso gemanagt und an die landeskulturellen Verhältnisse angepasst werden wie beispielsweise das Rehwild. Der strenge Schutzstatus sowie das Vermarktungsverbot sollten gelockert werden.

vk

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