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Baden-Württemberg: Land fördert Befreiung von Trichinengebühr

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Das Ministerium für Ländlichen Raum fördert die Befreiung der Jäger von der Trichinengebühr mit einem Zuschuss und vollzieht damit den nächsten Schritt seines Maßnahmenpakets, um einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vorzubeugen. Das teilte es allen betroffenen Behörden und Verbänden in einem Erlass vom 22. Juni mit. Demzufolge erstatte das Land Baden-Württemberg einen Pauschalbetrag als Kostenersatz für die Trichinenuntersuchung.

Trichinenprobe Entnahme
Die Trichinenprobe muss in Zukunft nicht mehr vom Jäger selbst bezahlt werden.
Foto: Markus Lück

Die Unteren Verwaltungsbehörden können dabei zwischen zwei Optionen wählen, die aber beide zur Bedingung haben, dass der Jagdausübungsberechtigte vollständig von der Trichinengebühr freigestellt werden muss. Mit pauschal vier Euro pro Probe, unabhängig vom Ort der Erlegung, werden sie unterstützt, wenn der Jagdausübungsberechtigte zur Probenentnahme durch die jeweilige Behörde beauftragt ist und die Probe selbst entnommen hat. Mit pauschal sechs Euro subventioniert das Land die Unteren Verwaltungsbehörden, wenn neben den zuvor genannten Einzelproben auch die amtliche Entnahme und Untersuchung bei Bewegungsjagden gebührenfrei gestellt wird.

Hintergrund sei, dass die Jagausübungsberechtigten im Rahmen einer intensivierten Schwarzwildbejagung eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe erfüllten und die Vermarktung aufgrund des großen Aufkommens an Wildbret zur Zeit mit großen Schwierigkeiten verbunden sei, heißt es in dem ministeriellen Schreiben. vk

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