In einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk hatte Schwarzwild erhebliche Schäden im Mais verursacht. Der geschädigte Landwirt meldete den Schaden bei der Gemeinde an, die Gemeinde verpflichtete den Jagdpächter, den Schaden voll zu ersetzen.
Sonderheft „Wildschäden im Feld“
Im WILD UND HUND-Exklusiv analysiert Rechtsexperte Mark G. v. Pückler die wichtigsten Urteile in Rechtsstreitigkeiten rund um das Thema Wildschäden. Bestell-Hotline (Ortstarif): 02604 978-777, Fax: 02604 978-555, E-Mail: kundenservice.shop@paulparey.de, Bestell-Nr.: 01010076, 9 Euro.