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Entsetzen über toten Luchs

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Der LJV Baden-Württemberg hat entsetzt auf die Meldung reagiert, dass im Bereich Menzenschwand (Landkreis Waldshut) ein Luchs aufgefunden wurde, der vermutlich aufgrund äußerer Gewalteinwirkung getötet wurde.

Der LJV begrüßt die natürliche Wiederbesiedelung von Landesteilen durch Luchse (Foto: Silvio Heidler)

„Wir verurteilen dies aufs Schärfste und fordern die Behörden auf, alles zu unternehmen den nicht natürlichen Tod des Tieres aufzuklären“, so die erste Reaktion von Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann. „Wenn sich ergeben sollte, dass ein Verbandsmitglied in das Ableben verwickelt ist, werden wir die notwendigen Konsequenzen ziehen“ so Friedmann weiter.

Sollte sich die illegale Tötung bestätigen, sieht der Landesjagdverband alle seine bisherigen Bemühungen konterkariert, der natürlichen Zuwanderung von Luchsen nach Baden-Württemberg sachlich zu begegnen.

Der LJV war in Sachen Akzeptanz des Luchses im Land seit den ersten Zuwanderungen auf einem guten Weg. Der Verband hat von Anfang an klar und deutlich Zuwanderungen von außen und die natürliche Wiederbesiedelung von Landesteilen durch Luchse begrüßt. Der amtierende Landesjägermeister und sein Vorgänger im Amt haben bisher für alle Luchse, die sich in Baden-Württemberg fest niedergelassen haben, eine Patenschaft übernommen.

Die Erhaltung von Wildwanderwegen aus der Schweiz und Frankreich und v.a. die Erhöhung von deren Durchlässigkeit auch für wandernde Luchse, gehört zu den Forderungen des LJV bei Verkehrs- und Siedlungsprojekten in den entsprechenden Bereichen.

Der LJV ist schon seit Jahren Mitglied in der Arbeitsgruppe „Großraubwild“ an der Forstlichen Versuchs-anstalt, die die Zuwanderung von Luchsen und Wölfen und ihr Vorkommen im Land fachlich begleitet.

Tritt irgendwo ein Luchs im Land häufiger auf oder wählt sich dort seinen Lebensraum, informiert der LJV zusammen mit der FVA die örtliche Jägerschaft über den Umgang mit den „Neubürgern“ und wirbt für dessen Akzeptanz.

Zur Unterstützung des Monitorings bekommen Jäger, die vom Luchs gerissene Wildtiere melden, vom LJV eine Meldeprämie. Die Luchsrisse dienen u.a. dazu, die Herkunft der Luchse zu identifizieren. Gelegentlich können an Rissen auch Luchse gefangen und besendert werden. So ist es der Wildforschung möglich, die Aktivitäten und das Streifgebiet von Luchsen zu erfassen.

Außerdem beteiligen sich die Jäger an einem Fonds, aus dem Landwirte für vom Luchs gerissene Nutztiere entschädigt werden.

Trotz dieses Vorfalls wird sich der LJV nicht davon abbringen lassen, weiterhin den Hegeauftrag der Jägerschaft für den Luchs ernst zu nehmen. Dazu gehört neben den oben genannten Aktivitäten auch die Prüfung einer Bestandsstützung, wenn biologisch sinnvolle Rahmenbedingungen gegeben sind.

PM

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