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Erlegung in Ortsnähe ein Gesetzesverstoß?

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Ein gewöhnlicher jagdlicher Vorgang, nämlich das Erlegen eines Stücks Schalenwild, hat am 26. Juni um kurz vor sechs vormittags die Anwohner am Rand von Kitzbühel aufgebracht. Laut der Tiroler Tageszeitung online seien zwei Schüsse gefallen.

Bock Siedlung
Ab wann sich Wild in unmittelbarer Umgebung von Siedlungen befindet, ist in Tirol nicht näher definiert.
Foto: Alexander Ahrenhold

Anschließend habe der Jäger ein Reh mit einem Seil am Auto aus der Wiese gezogen, berichtete ein Anwohner. Dieser habe daraufhin die Bezirkshauptmannschaft informiert, die nun tatsächlich prüft, ob gegen § 41 des Tiroler Jagdgesetzes verstoßen wurde, wie ein Sprecher gegenüber WILD UND HUND bestätigte: „Diese Gesetzesstelle besagt unter anderem, dass in der unmittelbaren Umgebung von Ortschaften und Einzelsiedlungen das Wild zwar aufgesucht und getrieben, nicht aber mit der Schusswaffe erlegt werden darf.“ Die „unmittelbare Umgebung“ sei allerdings nicht näher definiert, und auch die höchstgerichtliche Rechtsprechung dazu sei sehr spärlich, so die Bezirkshauptmannschaft. Die Behörde prüft nun, ob Sanktionen fällig sind oder nicht. vk

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