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Etikettenschwindel im Namen des Naturschutzes

1923


Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat jetzt in einem 36-seitigen Papier zu dem im letzten Herbst vorgelegten NABU-Papier „Ausrichtung der Jagd in Deutschland“ Stellung bezogen und in vielen Punkten den Nabu-Ansichten widersprochen.

So wird die Mähr widerlegt, das Bundesjagdgesetz (BJagG) sei ein Nazigesetz. Sauber wird dargelegt, dass dies Gesetz bereits um 1920 entwickelt wurde und Göring lediglich die Parolen getränkte Präambel vorangestellt hat. Ein zarter Seitenhieb gegen die sog. Naturschützer erfolgt mit dem Hinweis auf das Naturschutzgesetz, das im Juni 1935 in Kraft trat.
 
Der DJV bezeichnet das Papier als „Etikettenschwindel im Namen des Naturschutzes und ruft den Nabu zu ehrlicher und realistischer Position für die Jagd auf“. Punkt für Punkt arbeitet sich der DJV an dem Papier ab, sachlich formuliert und spießt die Forderungen des Nabu auf, etwas zum Thema Definition von Hege, Wildmanagement, Wildtiermanagement statt Jagd. Auch die Widersprüchlichkeit in den Nabu-Forderungen wird klar benannt, etwas beim geforderten Verbot der Fallenjagd und gleichzeitigem Wildtiermanagement per Falle.
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