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FDP-Antrag: Wolf ins Jagdrecht

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Die FDP möchte „die Rückkehr der Wölfe mit bewährten Methoden des Jagdrechts steuern“. Dazu hat die Landtagsfraktion einen entsprechenden Antrag eingebracht (Drucksache 16/11901). Belegt ist für die Liberalen „das Konfliktpotenzial, welches mit der Wiederkehr verbunden ist“.

Sie wollen zwar zunächst eine ganzjährige Schonzeit, gehen aber davon aus, dass „sowohl im Interesse anderer Arten als auch in Interesse der Menschen (…) eine Anpassung des Schutzstatus des Wolfes bei Erreichen eines günstigen Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie erforderlich werden“ wird. Die FDP folgert: „Zur Vermeidung von Konflikten ist, wie beim Rot- und Damwild, die Definition von Wolfsverbreitungsgebieten unabdingbar.“ Außerhalb dieser Bereiche soll der Wolf dann bejagt werden können. Die Gebietskulisse soll zusammen mit der Landwirtschaftskammer und den Landwirtschaftsverbänden, dem Landesjagdverband, Vertretern der Forstwirtschaft und der anerkannten Naturschutzverbände festgelegt werden. Außerdem möchte die FDP festgeschrieben sehen, dass Nutztierhaltern alle Schäden durch den Wolf unbürokratisch gesetzlich ersetzt werden und die Entschädigungspflicht aus dem Landeshaushalt beglichen wird und sie weder den Jagdgenossenschaften bzw. den Revierpächtern auferlegt wird noch Geld aus der Jagdabgabe eingesetzt wird.
Weitgehende Unterstützung kam von der CDU. Deren jagdpolitischer Sprecher Rainer Deppe sprach in seiner Plenumsrede davon, der Wolfsmanagementplan der Landesregierung „greift zu kurz“ und lasse „die Geschädigten vollkommen im Stich“. Ausdrücklich wolle sie nämlich keinen Rechtsanspruch auf Schadensausgleich gewähren. „Lediglich auf freiwilliger Basis und nur so lange, wie die Wölfe hier noch Einzelereignisse sind, will Rot-Gün nur die vom Wolf gerissenen und die vom Tierarzt notgetöteten Tiere entschädigen.“
chb

 

 


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