20.01.2016
Die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung hat eine Gebietskulisse veröffentlicht, in der die seit Inkrafttreten des Ökologischen Jagdgesetzes verbotene Baujagd auf Füchse und Dachse möglich ist.
Wenn Arten in ihrem Bestand gefährdet sind, dürfen Füchse am Kunstbau gejagt werden. (Foto: Fabian Neubert) |
Dazu können die Unteren Jagdbehörden eine auf zwei Jahre befristete Baujagd auf Füchse am Kunstbau erlauben. Schlüsselkriterium ist dabei der „Schutz der Tierwelt“.
So umfasst die Kulisse Gebiete, in denen seltene Arten in ihrem Kernbestand oder ihrem Restvorkommen durch den Fuchs gefährdet werden könnten. Dazu zählen zwölf Vogelschutzgebiete mit Bodenbrütern, wie Großer Brachvogel, Uferschnepfe und Kiebitz, das FlamingoVorkommen im Zwillbrocker Venn (Kreis Borken) und das Feldhamster-Vorkommen in Zülpich im Kreis Euskirchen.
Hinzu kommen die Gemeinden, in denen in den vergangenen zwölf Jahren beim Rebhuhn zumindest einmal ein Frühjahrsbesatz von mindestens vier Paaren je 100 Hektar Offenland erreicht wurde, und die Gebiete, in denen durch Zählungen eine Feldhasendichte im Frühjahr von mindestens 20 Stück pro 100 Hektar Offenland erreicht wurde beziehungsweise die Strecke mindestens fünf Hasen je 100 Hektar betrug.
chb