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Gebietskulisse ermöglicht Fuchsjagd am Kunstbau

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20.01.2016

Die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhü­tung hat eine Gebietskulisse veröffentlicht, in der die seit In­krafttreten des Ökologischen Jagdgesetzes verbotene Bau­jagd auf Füchse und Dachse möglich ist.

Kunstbau Fabian Neubert
Wenn Arten in ihrem Bestand gefährdet sind, dürfen Füchse am Kunstbau gejagt werden. (Foto: Fabian Neubert)
Dazu können die Unteren Jagdbehörden eine auf zwei Jahre befristete Bau­jagd auf Füchse am Kunstbau erlauben. Schlüsselkriterium ist dabei der „Schutz der Tierwelt”.
So umfasst die Kulisse Gebiete, in denen seltene Arten in ihrem Kernbestand oder ihrem Restvorkommen durch den Fuchs gefährdet werden könnten. Dazu zählen zwölf Vogel­schutzgebiete mit Bodenbrütern, wie Großer Brachvogel, Uferschnepfe und Kiebitz, das Flamingo­Vorkommen im Zwillbrocker Venn (Kreis Borken) und das Feldhamster­-Vor­kommen in Zülpich im Kreis Euskirchen.
Hinzu kommen die Gemeinden, in denen in den vergangenen zwölf Jahren beim Rebhuhn zumindest einmal ein Frühjahrsbesatz von mindestens vier Paaren je 100 Hektar Offenland erreicht wur­de, und die Gebiete, in denen durch Zählungen eine Feldha­sendichte im Frühjahr von mindestens 20 Stück pro 100 Hek­tar Offenland erreicht wurde beziehungsweise die Strecke mindestens fünf Hasen je 100 Hektar betrug.
chb

 

 

 

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