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Geldbuße wegen Damhirsch

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Weil er einen Damhirsch erlegt hat, den er nicht frei hatte, ist ein Jäger aus dem Landkreis Oldenburg vor dem Amtsgericht Cloppenburg zu einer Geldbuße von 3 240 Euro verurteilt worden.

Das Gericht ließ außerdem Wildbret und Trophäe des reifen Schauflers einziehen. Der Verurteilte war im Oktober 2014 als Jagdgast in einem Eigenjagdbezirk auf dem Ansitz, als er den Schaufler erlegte.
 
Laut Feststellung des Gerichts war ihm dabei sehr wohl bekannt, dass der Abschussplan für das betreffende Revier keinen mehrjährigen Damhirsch beinhaltete. Der Schütze hatte aber eine Nachsuche veranlasst, da der Schaufler nicht am Anschuss lag, sodass mehrere Personen am Hirsch zusammentrafen. Es erfolgten Anzeige und Verurteilung. Der Schütze wandte ein, dass der Hirsch krank gewesen sei und er ihn deshalb erlegt hätte. Dem folgte das Gericht nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
 
mh


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