ANZEIGE

Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt

5014


 

Bestimmte Formen des hellen Hautkrebses – nämlich multiple aktinische Keratosen und Plattenepithelkarzinome – wurden für bestimmte Berufsgruppen in die Berufskrankheitenliste (BK 5103) aufgenommen.

Menschen, die überwiegend im Freien arbeiten, wie beispielsweise Berufsjäger, haben ein erheblich höheres Risiko, Hautkrebs zu entwickeln.
RS127489_DSC_2474.jpg
Arbeitet man ständig im Freien, kann das Hautkrebs-Risiko erheblich steigen. (Foto: Dr. Karl-Heinz Betz)

 

Die Betroffenen profitieren durch diese Gesetzesänderung, weil sie eine verbesserte medizinische Versorgung und eine intensivere Nachsorge erfahren. Auch können sie unter Umständen Ansprüche auf ein „Verletztengeld“ im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung geltend machen. Außenarbeiter sollten regelmäßig das Hautkrebsscreening beim Dermatologen in Anspruch nehmen.
Freiluftarbeiter mit aktinischen Keratosen oder Plattenepithelkarzinomen der Haut sollten sich bei einem Dermatologen vorstellen, um die Möglichkeit einer Anerkennung einer Berufskrankheit überprüfen zu lassen. Dieses gilt auch für Erkrankte, die sich bereits im Ruhestand befinden.
Für weitere Informationen steht das Netzwerk Nieder­gelassener Dermato-Onkologen „Onkoderm e. V.“ über die Internetseite www.okoderm.de oder über die Geschäftsstelle (Tel. 03361 5062490) zur Verfügung.
red.

 


 


ANZEIGE
Aboangebot