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„Peta soll Klagerecht erhalten“

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Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg erwägt, die radikale Tierrechtsorganisation Peta in den Landesbeirat für Tierschutz aufzunehmen, und will dieser das Verbandsklagerecht einräumen.

Die CDU-Landtagsfraktion verlangt nun Aufklärung über dieses Vorhaben. Die Landesregierung wird gefragt, ob ihr das Buch „Operation Tierbefreiung – Ein Plädoyer für radikale Tierrechtsaktionen“ bekannt sei, dessen Mitautor Dr. H. als wissenschaftlicher Berater für Peta in Erscheinung trete. In dem Buch ist zu lesen: „Ein Leben wird für uns immer mehr wert sein als eine aufgebrochene Tür, ein zerstörtes Versuchslabor oder ein in Brand gesteckter Fleischlaster. Der militante Kampf für die Tiere ist ein Eintreten für Gerechtigkeit.“ Die Rechtstreue müsse sichergestellt sein, fordert der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Karl Rombach, in einer Pressemitteilung am 3. November. Sowohl die mögliche Aufnahme von Peta in den Landesbeirat für Tierschutz als auch die Zuerkennung eines Verbandsklagerechtes sei davon abhängig zu machen, dass diese Organisation sich gegenüber dem Land verbindlich und uneingeschränkt zur geltenden Rechtsordnung bekennt. „Dies schließt ein, dass sie weder selbst Rechtsbrüche begeht, noch ihre Mitglieder unmittelbar oder konkludent dazu aufruft, dies zu tun“, so Rombach.
 
Die 1980 in den USA gegründete Organisation „People for the Ethical Treatment of Animals“ (Peta) ist bekannt für radikale, medienstarke Aktionen rund um das Thema Tierschutz und Tierrecht. Ihre Vorgehensweise ist dabei äußerst fragwürdig, die tragischen Folgen für die durch ihre Mitglieder geretteten Tiere sind ihnen oft nicht bewusst. Jäger hält Peta schlicht für geisteskrank. Auf ihrer Homepage titelt die Organisation „Im Wald herrscht weitgehend Rechtsfreiheit, weil das blutige Treiben der Jäger kaum kontrolliert werden kann.“
 
 
as


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