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Initiative für blühende Maisfelder

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Mit einer Änderung der Fördervorschriften können bayerische Landwirte ab sofort Blühstreifen in ihren Maisfeldern anlegen, ohne dabei auf EU-Zahlungen verzichten zu müssen. Die Neuregelung wird noch im bereits laufenden Förderjahr umgesetzt.

Bayern dehnt damit eine kürzlich für Jagdschneisen erlassene bundeseinheitliche Ausnahmeregelung auf Blühstreifen aus. Die Initiative „Blühende Rahmen“, die durch die Präsidentenkonferenz des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) vor Kurzem auf den Weg gebracht wurde, soll Bauern dazu anregen, auf ihren Maisflächen freiwillig Blühstreifen anzusäen. Große Monokulturen sollen dadurch ökologisch aufgewertet werden.
 
Zur förderrechtlichen Erfassung der Flächen stehen ab sofort die zwei neuen Nutzungscodes (176 und 177) zur Verfügung, die auch bei den Jagdschneisen verwendet werden. Wichtig sind lediglich Angaben darüber, ob der Streifen mit anderen Kulturarten bebaut oder mit einer artenreichen Blühmischung angesät wird. Über die bisherigen Vorgaben hinaus können sich Betriebe, die am Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) beteiligt sind, die Codes nutzen. Detailinformationen gibt es an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
 
Bayern ist eines von acht Bundesländern, die diese allgemeine Vereinfachung ihren Landwirten anbieten.
 
Der Bayerische Bauernverband gibt dazu weitere Informationen und Tipps…

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