Abzocke bei verdachtsunabhängigen Waffenkontrollen? Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 13. August der Klage eines Jägers gegen seinen Gebührenbescheid stattgegeben (Az.: 5 K 2177/12). Die von der Stadt erhobene Mindestgebühr für eine Waffenkontrolle in Höhe von 210 Euro ist rechtswidrig.
In Stuttgart hat ein Jäger erfolgreich Klage gegen den Gebührenbescheid seiner Stadt erhoben. Der Mann sollte 210 Euro für eine verdachtsunabhängige Waffenkontrolle bezahlen, was er als zu hoch und als ungerechtfertigt empfand. Immerhin sei bei der Kontrolle am 24. Januar 2012 nichts zu beanstanden gewesen und der Besuch der Kontrolleure habe weniger als 10 Minuten gedauert. Auch habe es sich um keinen gebührenpflichtigen Verwaltungsvorgang gehandelt. So sei die Überprüfung weder von ihm veranlasst worden, noch liege sie in seinem Interesse.
Auch das Verwaltungsgericht Stuttgart entdeckte Ungereimtheiten bei der Gebührenerhebung. Es erachtet den von der Stadt Stuttgart in ihrer Verwaltungsgebührensatzung enthaltenen Gebührenrahmen im Hinblick auf die angesetzte Mindestgebühr in Höhe von 210 Euro für rechtswidrig. Endgültig ist dieses Urteil allerdings noch nicht. Den Beteiligten steht die Berufung zu, sofern sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen wird.
Bei der Waffenbehörde liegen 110 weitere offene Widerspruchverfahren gegen diese Gebühr. Ungeachtet dessen wird die Stadt die Vorortkontrollen aber nicht einstellen, heißt es aus dem Rathaus. Die Erstellung der Gebührenbescheide bleibe jedoch ausgesetzt, bis die nötige Rechtsklarheit wiederhergestellt sei.
PM/fh