Die Jagd auf den Wolf und andere große Prädatoren bleibt unter strengen Auflagen weiterhin gestattet. Das hat der EU-Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil vom 10. Oktober bestätigt.
Den Wolf zu jagen bleibt – unter Auflagen – weiterhin legal.
Foto: Pixabay
Hintergrund ist eine Anfrage des Obersten Finnischen Verwaltungsgerichtshofs zur Umsetzung von Artikel 16.1.e der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der EU. Dem Urteil des EuGH waren langjährige Rechtsstreitigkeiten in Finnland und Schweden vorausgegangen, wo der Wolf auf Grundlage dieses Artikels gejagt wird, um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden und die Wilderei einzudämmen. Das Urteil folgt im wesentlichen den Empfehlungen, die der Generalanwalt der EU im Mai ausgesprochen hatte. Heli Siitari, Geschäftsführer des Finnischen Jagdverbandes, begrüßte die Entscheidung: „Wir sehen das als eine positive Entwicklung für die Leute auf dem Land und die Akzeptanz des Wolfes.“ rig