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Jagdunfall: Jäger darf Jagdschein behalten

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Ein Jäger, der auf einer Entenjagd 2006 zwei Treiber anschoss, wurde Mitte Mai diesen Jahres vom Verwaltungsgericht Münster freigesprochen und darf seinen Jagdschein behalten.

Der Jäger wurde freigesprochen, weil er zum einen als sehr erfahren gilt und sich bislang nichts zu Schulden kommen lassen hat. Zum anderen weil das Gericht es als erwiesen ansah, dass er weder leichtsinnig noch gleichgültig gehandelt hat.
 
Der Jäger begründete den Unfall mit der Tatsache, dass die zwei verletzten Treiber zu diesem Zeitpunkt nicht an dem abgesprochenen Ort waren, sondern sich von der Treiberwehr trennten und entgegen der Streifrichtung unterwegs waren.
 
 
 
 
 
-hei/pm-

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