In einer Pressemitteilung vom 11. März 2016 fordert der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) im Zusammenhang mit einem tot aufgefunden Luchs die Aussetzung des Aneignungsrechtes für Jäger.
Luchs (Foto: Shutterstock) |
„Um sicherzustellen, dass in Zukunft beim Auffinden toter Luchse unter allen Umständen eine intensive Spurensicherung durchgeführt wird, muss das sogenannte Aneignungsrecht von Luchsen ausgesetzt werden“, so der LBV-Chef, Dr. Norbert Schäffer. Eine derartige Forderung hält der Bayerische Jagdverband (BJV) jedoch für wenig sinnvoll und rechtswidrig. Das Aneignungsrecht von Wildtieren, die dem Jagdrecht unterliegen, ist ein zentraler Aspekt des Jagdwesens in Deutschland. Der Eingriff in diese Rechtsstruktur bringt in vorgenanntem Fall keinerlei Erkenntnisgewinn. Bei Verdacht einer Straftat kann die Polizei ein Wildtier jederzeit sicherstellen und entsprechenden Untersuchung unterziehen, die Änderung des Aneignungsrechts ist daher nicht nötig.
PM BJV