27.08.2014
Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat gestern eine neue Kormoranverordnung beschlossen.
Die neue Kormoranverordnung ersetzt die bisherige Einzelfallgenehmigung. (Foto: P. Schmitt) |
Ab 2015 dürfen Wasserraben jeweils vom 16. August bis 15. März eines jeden Jahres auf, über oder an Gewässern sowie bewirtschafteten Anlagen der Teichwirtschaft, Fischhaltung und Fischzucht und in einem Abstand von bis zu 300 Metern bejagt werden. Außerdem darf die Entstehung neuer Brutkolonien verhindert werden, wobei bestimmte Bereiche von dieser Befugnis ausgenommen sind. Darunter fallen Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete und jagdlich befriedete Bezirke.
Die Verordnung sieht neben Melde- und Nachweispflichten auch ein Monitoring vor, das die weitere Bestandsentwicklung von Kormoran und bedrohten Fischarten erfassen soll.
Die Gesamtpopulation des Kormorans in Sachsen-Anhalt wird derzeit auf mehrere tausend Vögel geschätzt. Mit der neuen Verordnung soll laut Anne-Marie Keding, Staatssekretärin im Umweltministerium, das bestehende Ungleichgewicht zwischen Fischartenschutz und Kormoranschutz reduziert werden. Sie stellt klar, dass mit der Verordnung keineswegs eine systematische Verfolgung von Kormoranen verbunden sein wird.
fh
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