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Niedersachsen: Gesinnungsüberprüfung für Wolfsberater

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Das niedersächsische Umweltministerium versucht offensichtlich, den ehrenamtlichen Wolfsberatern im Land einen „Maulkorb“ zu verpassen.

Wolf
Foto: shutterstock
In einem Mitte April an die Wolfsberater versendeten Schreiben, das allerdings noch als „Entwurf“ gekennzeichnet ist, listet das Ministerium zunächst auf, welche Aufgaben die ehrenamtlichen Wolfsberater als Beauftragte der Landesregierung zu leisten haben.
Unter dem Punkt „Erwartungen der Niedersächsischen Landesregierung an die Wolfsberaterinnen und Wolfsberater“ steht dann das, worum es dem Ministerium eigentlich geht: eine Art Verhaltenskodex der Wolfsberater im Umgang mit der Öffentlichkeit. So seien „eigene Gedanken, Vorstellungen und Anregungen“ stets willkommen, „aber nur als interne Kommunikation und nicht über Außenstehende oder über die Medien“.
Außerdem muss man als Wolfsberater auch Wolfsfreund sein: „Persönliche Gegnerschaft in Bezug auf die Wiederausbreitung des Wolfs schließt einen Einsatz als Wolfsberaterin oder Wolfsberater aus“, heißt es. Und die Freizeit wird den Wolfberatern auch gleich gestrichen: Der Einsatz an Sonn- und Feiertagen werde erwartet, andernfalls sei für Ersatz zu sorgen.
Die Wolfsberater sollen sich bei ihren Äußerungen nicht im Widerspruch zu den fachlichen Positionen des Landes setzen, die Beurteilung von Wolfsverhaltensweisen bleibt den zuständigen Behörden vorbehalten, heißt es weiter. Dies soll auch für Mutmaßungen über mögliche Verursacher von Nutztierrissen gelten. Nur die Fakten seien maßgeblich, Meinungen und Interpretationen nicht erwünscht. Die Frage, was unter Fakten zu verstehen ist, bleibt an dieser Stelle offen. Gilt hier ausschließlich die DNA-Analyse und keine Bisspuren, Haare oder ähnliches, gehen erfahrungsgemäß mehrere Wochen ins Land, bis Fakten vorliegen.
Per Unterschrift sollen sich die Wolfsberater zur Beachtung der vom Ministerium aufgestellten Verhaltensmaßregeln verpflichten. Bei Nichtbeachtung droht ihnen die Abberufung durch das Ministerium. Abschließend soll der Wolfsberater dann nochmal ausdrücklich seine positive Wolfsgesinnung zum Ausdruck bringen und folgenden Satz unterschreiben: „Ich erkläre ausdrücklich, dass ich hinsichtlich der Rückkehr der geschützten Tierart Wolf (Canis lupus) keine ablehnende Position vertrete und mich für das Miteinander von Mensch und Wolf einsetze.“
Die Mehrheit der Wolfsberater lehnt die Unterschrift unter den Verhaltenskodex ab, insbesondere da es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt. Einige, die auch anderweitig mit dem Wolf befasst sind, wollen sich bei eventuellen öffentlichen Äußerungen dann eben als Privatperson oder in anderer Funktion äußern. Das Ministerium betonte, dass es sich ja erst einmal nur um einen Entwurf handele.
red.

 

 

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