Der Einsatz bleihaltiger Geschosse in Kleinkaliberpatronen (bis 5,6 Millimeter) bleibt in Nordrhein-Westfalen weiter erlaubt. Das Landesumweltministerium hat die Kreise und kreisfreien Städte per Erlass angewiesen, die Verwendung entsprechender Munition auch nach dem 1. April 2018 nicht als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen.
In NRW bleibt der Einsatz bleihaltiger Geschosse in Kleinkaliberpatronen bis 5,6 mm weiterhin erlaubt.
Foto: Agnes Langkau
Begründet wird dies damit, dass bleifreie Kleinkaliber-Geschosse kaum am Markt erhältlich sind, aber dringend benötigt werden, um etwa gestreifte Frischlinge und Jungfüchse mit optimaler Munition zu erlegen. Seit 1. April 2016 gilt in NRW ein generelles Verbot bleihaltiger Büchsenmunition. Die Übergangsfrist für die Nutzung bleihaltiger Kleinkalibermunition endet am 31. März 2018. chb