Die neue NRW-Landesregierung soll bei der angekündigten grundlegenden Überarbeitung des Landesjagdgesetzes den Wolf in den Katalog der jagbaren Arten aufnehmen. Das fordern der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) und der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe (VJE).
Die Gutachter (v.l.) Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel, WLV-Präsident Johannes Röring und VJE-Vorsitzender Clemens Freiherr von Oer präsentierten gemeinsam die Forderung nach Aufnahme des Wolfes in den Katalog der jagbaren Arten.
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Ihnen geht es nach Angaben ihrer Spitzenvertreter Johannes Röring und Clemens Freiherr von Oer darum, einen gesellschaftlichen Konsens auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse herzustellen, bevor es zu gravierenden Auseinandersetzungen komme. Es gebe weder stichhaltige juristische noch wildbiologische oder populationsdynamische Gründe gegen eine Bejagung der Grauhunde in Deutschland. Bundesweit seien alle bisherigen Schutzmaßnahmen von Weidetieren und Entschädigungsregelungen unbefriedigend gewesen. Die beiden Verbände stützen sich auf ein Gutachten von Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel, das von Ihnen in Auftrag gegeben wurde, um eine Debatte für ein echtes Wolfsmanagement anzustoßen.
Der Wildbiologe kommt in seiner 89-seitigen Expertise zu dem Ergebnis, der Wolf sei keine bedrohte Art, schon gar nicht vom Aussterben bedroht. Die deutschen Wölfe stellten keine eigene Population im Sinne der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie dar. Und die eurasische Population habe längst die geforderte Mindestzahl von 1 000 adulten Tieren erreicht. Pfannenstiel geht davon aus, dass sich die bestehenden Konflikte mit dem Wolf in der deutschen Kulturlandschaft in absehbarer Zeit verschärfen und möglicherweise unbeherrschbar werden.
Das gelte besonders für das bevölkerungsreiche NRW. Er schließt Angriffe von Grauhunden auf Menschen nicht aus und forderte die Landesjagdverbände (LJV) und den Deutschen Jagdverband (DJV) zu einer gemeinsamen Position zum Wolfsmanagement auf. Würden Wölfe zur Bestandsregulierung von anderen Schützen als Jägern erlegt, bedeute dies eine Aushöhlung des Jagdrechts.
Der LJV bezeichnet die Initiative als „richtig und wichtig“, wollte jedoch – mit Blick auf die gesellschaftliche Diskussion und die Sicherheit seiner Mitglieder – betont wissen, dass es keine Forderung des LJV sei, den Wolf ins Jagdrecht zu überführen. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) hatte zuvor mit ausdrücklichem Hinweis auf das Pfannenstiel-Gutachten behauptet, es gebe eine von den Jägern befeuerte Debatte zur Aufweichung des Schutzstatus von Wölfen. chb