Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat die Jagd auf Rabenkrähen im Landkreis Grafschaft Bentheim vorerst gestoppt.
Die Rabenkrähen im Landkreis Grafschaft Bentheim werden trotz gravierender Schäden in der Landwirtschaft im Juli nicht bejagt. (Foto: Markus Hölzel) |
Der Landkreis hatte zuvor die Jagdzeit auf Antrag der Jägerschaft um einen Monat auf den 1. Juli vorverlegt, um den Jägern die Möglichkeit zu geben, gravierende Schäden in der Landwirtschaft zu minimieren. Dagegen hatte der Naturschutzbund Deutschland (NABU) einen Antrag auf einstweilige Anordnung eingereicht. Das OVG hat diesem nun stattgegeben und die Verordnung des Landkreises, mit der die Schonzeit der Rabenkrähen um einen Monat verkürzt wurde, mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt. Die vom Landkreis bewilligte Bejagung der Rabenkrähen im Juli ist damit bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts nicht zulässig.
Die Begründung dafür ist, dass die Schadensreduzierung auch durch intensivere Bejagung in der bestehenden Jagdzeit erfolgen könne oder noch nicht überall mögliche und sinnvolle Maßnahmen zum Schutz vor landwirtschaftlichen Schäden umgesetzt worden seien. Außerdem sieht das OVG die Gefahr, dass bei einem Abschuss der Rabenkrähen innerhalb der vom Landkreis aufgehobenen Schonzeit, die Belange des Naturschutzes unwiederbringlich verletzt werden könnten. Hinter diesen möglichen Schäden müsse die Landwirtschaft zurückstehen und die dort entstehenden Schäden in Kauf nehmen. Eine abschließende Klärung wird im Hauptsacheverfahren erfolgen.
mh