ANZEIGE

PR-Zweck Fuchsjagdwoche

1768

Tierrechtsorganisationen erstatten zu PR-Zwecken Anzeigen wegen Drückjagden, Fuchswochen und ähnlichen Veranstaltungen. Meist ohne Erfolg. Jäger müssen sich nicht alles gefallen lassen.

Das Ziel der Tierrechtler: Jagd und Beteiligte einer Fuchsjagd sollen in ein schlechtes Licht gerückt werden (Symbolbild: Jan/AdobeStock)

Jüngst ist die Fuchsjagdwoche des Hegerings Kirchhellen ins Visier der selbsternannten Tierrechtler geraten. „Füchse dienen den Hobbyjägern hauptsächlich als lebendige Zielscheibe, denn weder aus wildbiologischer noch aus gesundheitlicher Sicht besteht ein Grund für die massenhafte Bejagung der Beutegreifer“, heißt es in einer offiziellen Erklärung der Organisation, aus der die ruhrnachrichten heute zitieren. Von der NRW-Landesregierung wird wieder einmal ein Fuchsjagdverbot gefordert.

Es werden immer dieselben Vorwürfe erhoben: „Es liege kein vernünftiger Grund für die Jagd vor. Wenigstens kommt in dem Online-Beitrag auch ein Sprecher der Jägerschaft zu Wort. Die plakativen Vorwürfe seien „völliger Unsinn“. Vielmehr sei es sinnvoll, aufzuklären, warum die Regulierung der Fuchspopulation für den Erhalt der Artenvielfalt notwendig ist. „Es sind jedes Jahr die gleichen Vorwürfe“, so Peter Kleimann, Obmann für Öffentlichkeitsarbeit im Hegering Kirchhellen. Es folgen sachliche Argumente für eine Bejagung des Rotrocks.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) rät Jägern, sich bei PETA-Anzeigen und Kampagnen mit allen rechtlichen Mitteln zu wehren. Betroffene könnten wegen Straftaten wie Verleumdung Anzeige erstatten und auf Unterlassung klagen. Sie sollten außerdem den Dachverband informieren.

fh

 

Mehr zum Thema Fuchsjagd finden Sie hier …


ANZEIGE
Aboangebot