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Prozessauftakt zum Westerwaldwolf

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Im Amtsgericht Montabaur (Rheinland-Pfalz) begann am 14. Dezember der Prozess zur Sache „Wolfsabschuss im Westerwald.“

Sicher ist, dass der 71-jährige Beschuldigte aus NRW am 20. April dieses Jahres auf einen Vierläufer schoss. Der Jäger, Mitpächter des Reviers Hartenfels, besteht allerdings auf seiner Aussage, einen wildernden Hund beschossen zu haben. Dass es ein Wolf sein könne, sei ihm nicht in den Sinn gekommen.
 
Die Vorwürfe des Oberstaatsanwalts Ralf Tries lauten: Unbewusst fahrlässiges Töten eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund (Verstoß gegen dass Tierschutzgesetz) sowie eines streng geschützten Tieres (Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz).
 
Die Verteidigung stellt das Gutachten über den Wolfsnachweis durch DNA-Gutachten vom Senkenberg-Institut in Frage. Vergleichbare Spuren fänden sich in Italien bei der Hälfte der Straßenhundpopulationen, so Rechtsanwalt Christian Comes.
 
Vor weiterer Verhandlung des Falles geht das Gericht in die Beweisaufnahme.
 
Archiv-Meldungen dazu:
 
 

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