Hunde sind in fast allen Situationen treue Begleiter des Menschens. Vor allem Jagdhunde müssen gut auf ihre Aufgaben vorbereitet und trainiert werden. Deshalb begleitet dieser sein Führer in vielen Lebenslagen, so meist auch auf Reisen. In diesem Fall gelten bestimmte Reisebedingungen, die vom Führer beachtet werden müssen. Doch auch, wenn ein Welpe aus einem anderen Land nach Deutschland transportiert werden soll, müssen Bestimmungen zur Sicherheit des Vierläufers sowie zur Sicherheit des Halters eingehalten werden.
Hundehalter haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Vierläufer im Auto, in Bussen oder sogar im Flugzeug mit auf Reisen zu nehmen. Seit 2004 gelten diesbezüglich jedoch gezielte Richtlinien in der EU, über die sich ein Hundebesitzer vorab genau informieren sollte. Das beginnt schon damit, dass nicht jede Unterkunft Hunde erlaubt. Zudem muss jeder Hund, der in ein anderes Land einreisen soll, einen Pass besitzen. Dieser enthält Informationen zum gesundheitlichen Zustand des Tieres sowie zu vergangenen Untersuchungen vom Tierarzt. Weiterhin muss ein tierärztlicher Nachweis vorhanden sein, dass der Hund vor Antritt der Reise eine Impfung gegen Tollwut erhalten hat. Jeder Vierläufer, mit dem eine grenzüberschreitende Reise vorgenommen werden soll, muss vor Antritt der Reise durch einen Chip oder eine Tätowierung identifizierbar sein. Diese Markierung wird im Reisepass des Hundes notiert. Der Hundehalter, über den Informationen aus dem Pass zu entnehmen sind, ist dafür zuständig, den Pass mitzuführen und im Ernstfall vorzuzeigen. Dabei wird der Pass sozusagen als Ausweis des Hundes betrachtet. Der Pass ist in der Regel bei einem behördlich bevollmächtigten Tierarzt erhältlich.
Da die Richtlinien in unterschiedlichen Ländern voneinander abweichen können, sollte sich der Besitzer vorab über die Bestimmungen des jeweiligen Landes informieren. Beispielsweise gelten unterschiedliche Anforderungen zur Tollwutimpfung. Einige Länder verlangen zusätzlich einen Nachweis zu verschiedenen Blutuntersuchungen und haben strenge Anforderungen zu Bandwürmern und Zecken. Zudem sind die Richtlinien nur für die EU-Länder gedacht. Reisen Sie in ein Land, welches nicht der EU angehört, müssen Sie sich vorab beim Tierarzt über die geltenden Regelungen informieren. Grundsätzlich sollten aber immer bestimmte Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, weshalb folgende Utensilien immer mitzuführen sind:
Leine
Maulkorb
Pass
Versicherungspapiere
Schlafkorb und Transportbox
Futter, Wasser und Näpfe
Einige erwerben ihre Tiere im Ausland. Hierbei gelten ebenfalls Bestimmungen, die eingehalten werden müssen. Oftmals kaufen sich Hundebesitzer einen Welpen, um diesen selbst trainieren und sein Verhalten maßgeblich beeinflussen zu können. Seit 29. Dezember 2014 erlaubt Deutschland jedoch die Einfuhr von Hunden, die jünger als drei Monate sind, nicht mehr. Zudem müssen auch die Welpen vor Einfuhr geimpft und gründlich vom Tierarzt durchgecheckt werden. Das Mindestalter zur Einfuhr eines Hundes beträgt 15 Wochen. Diese Bestimmungen gelten jedoch nur für gelistete EU-Länder. Die Einfuhr eines Welpen aus Drittstaaten ist hingegen nicht mehr möglich. Bevor der Hund die Tollwutimpfung und den Tollwut-AK-Test erhalten hat, ist der Hund mindestens sieben Monate alt. Hinzu kommt die Wartezeit. Grund dafür waren die vielen illegalen Einfuhren von kranken und zu jungen Tieren in Massentransporten. Durch die Richtlinien sollen die Transporte besser kontrollierbar werden sowie für die Sicherheit und Gesundheit des Tieres sorgen.
Neben sehr jungen Tieren dürfen auch einige bestimmte Hunderassen nicht eingeführt werden. Zudem gelten je nach Bundesland unterschiedliche Vorschriften zur Haltung verschiedener Hunderassen. Daher ist es möglich, dass je nach Bundesland, eine Einreise einer bestimmten Hunderasse nicht ermöglicht werden kann.
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