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Sachsen-Anhalt: Kormorane zum Abschuss freigegeben

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Die Kormoranverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist rechtmäßig. Das entschied der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichtes in Sachsen-Anhalt. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) hatte ein Normenkontrollverfahren initiiert, weil er die Auffassung vertrat, dass die Verordnung (VO) gegen die EU-Vogelrichtlinie und das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen würde.

Kormorane zum Abschuss freigegeben
Die Kormorane dezimieren erheblich die Fischbestände in den heimischen Gewässern.
Foto: Reiner Bernhardt

Die VO legalisiert den Abschuss von Kormoranen, welcher örtlich und zeitlich begrenzt ist. In Sachsen-Anhalt bedroht der starke Anstieg der Kormoranbestände zahlreiche heimische Fischarten. Der Abschuss soll diese Entwicklung aufhalten und die Wasserraben vergrämen. Ziel ist, die natürliche Fischfauna zu schützen und erhebliche fischereiwirtschaftliche Schäden abzuwenden. Ein einzelner Kormoran frisst 300 bis 500 Gramm Fisch pro Tag. Dadurch ist er in der Lage, den Fischbestand eines Gewässers in kürzester Zeit um 90 Prozent zu dezimieren. Die gesamte europäische Population des Kormorans wird derzeit auf 600 000 Brutvögel und somit auf eine Anzahl von fast zwei Millionen Vögeln geschätzt. aml


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