Die fragwürdigen Aktivisten der deutschen PETA klagen gegen den Kanton Wallis. Hintergrund ist der irrtümliche Abschuss eines Wolfes Ende Januar 2022.
In der Schweiz werden aus Gründen des Artenschutzes Wolf-Hund-Kreuzungen entnommen. (Symbolbild: Fabio Palella / AdobeStock)
Die kantonalen Behörden hatten einen Wolfsmischling vermutet und den Abschuss angeordnet und vollzogen. Bei der DNA-Untersuchung stellte sich aber heraus, dass das auffällig dunkel gefärbte Tier kein Hybride war und aus der italienisch-französischen Population stammte.
In der Schweiz werden aus Gründen des Artenschutzes Wolf-Hund-Kreuzungen entnommen. So ist es in der Jagdverordnung vorgeschrieben. PETA lehnt auch solche Tötungen ab und macht damit deutlich, dass Artenschutz für die Organisation keine Rolle spielt. Der in Deutschland nur aus sieben stimmberechtigten Personen bestehende Verein klagt regelmäßig. Es ist zu vermuten, dass dabei die Öffentlichkeitswirksamkeit und die Generierung von Spenden eine Rolle spielen.
rdb