Tirol hat sehr kurzfristig auf die wachsenden Beutegreifer-Risse reagiert:
Das öffentliche Interesse an der Bewirtschaftung der Almflächen wurde im neuen Almschutzgesetz verankert (Foto: Pixabay)
Nach einem entsprechenden Dringlichkeitsantrag vom 1. Juni 2021 (WuH berichtete) sind bereits am 21. August Änderungen im Jagd- und im Almschutzgesetz in Kraft getreten. Das teilte die Landesregierung mit.
In § 52a des Jagdgesetzes installierte die Landesregierung ein unabhängiges Fachkuratorium, das das Verhalten von Großen Beutegreifern beurteilt und Maßnahmen empfiehlt. Es besteht aus vier Experten aus den Bereichen Tierwohl, Agrarwirtschaft und Naturschutz sowie einem/einer Vorsitzenden. Basierend auf deren Empfehlung stellt die Landesregierung gegebenenfalls in einer Verordnung fest, dass von einem bestimmten Wolf oder Bären eine unmittelbare Gefahr für Personen oder Weidetiere ausgeht. Diesen nimmt dann die Jagdbehörde per Bescheid von der jagdlichen Schonzeit aus, so dass er erlegt werden kann.
Das Almschutzgesetz definiert künftig Weideschutzgebiete, in denen Herdenschutzmaßnahmen nicht umsetzbar sind, im Gegensatz zu schützbaren Almflächen. Das öffentliche Interesse an der Bewirtschaftung der Almflächen wurde verankert.
vk