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Tirol: Larcher muss für Gamsfehlabschuss zahlen

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Der Tiroler Landesjägermeister und Gamswildreferent von Österreich, Anton Larcher, muss 500 Euro Strafe zahlen, weil er im vergangenen Winter statt zwei weiblichen Gams, wie sie sein Abschussplan vorschrieb, einen Bock der Klasse I erlegt hat.

Bock geschossen: Tirols Landesjägermeister muss 500 Euro für einen Gamsfehlabschuss leisten. (Foto: V. Klimke)

Das hat das Landesverwaltungsgericht bestätigt, wo Larcher gegen den ursprünglichen Behördenbescheid Beschwerde eingelegt hatte (Geschäftszeichen: LVwG-2021/41/0771-6).

Zu seiner Verteidigung führte der Landesjägermeister laut Gerichtsbeschluss an, dass er bis zum 14. Dezember, also einen Tag vor Jagdzeitende, keine dem Abschussplan gemäße Geiß angetroffen habe, die ohne Kitz gewesen wäre. Er habe sich dann beim Anblick des 14-jährigen Gamsbocks für dessen Erlegung entschieden, um dem Ziel der Erhaltung einer gesunden und stabilen Gamspopulation sowie der angestrebten Verjüngungsdynamik im Revier gerecht zu werden. Sein Pensum von drei Böcken war zu diesem Zeitpunkt aber bereits erfüllt.

Larcher meldete den Fehlabschuss regulär der Behörde, die die Verwaltungsübertretung mit 600 Euro sanktionierte. Larchers Beschwerde vor dem Landesverwaltungsgericht hatte keinen Erfolg, die Strafe wurde auf 500 Euro festgesetzt. Eine WuH-Anfrage nach einer Stellungnahme blieb durch Larcher unbeantwortet. Die Entscheidung ist rechtskräftig, eine Revision ist nicht mehr möglich.

vk

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