Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat das Verfahren gegen einen Jagdpächter eingestellt, der am 17. November in seinem Revier einen aus dem Nachbarrevier überjagenden Wachtelhund schoss.
In der Begründung der Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens, heißt es, dass der Wachtelhund keine Signalhalsung trug. Damit sei er nicht eindeutig als Jagdhund im Einsatz erkennbar gewesen. Allein die Rasse reiche nicht aus, um einen Jagdhund von einem wildernden Hund unterscheiden zu können, heißt es in der weiter Begründung.
Damit habe der Schütze nach § 42 des Thüringischen Landesjagdgesetzes und § 23 Bundesjagdgesetzes den Jagdschutz Rechtskonform ausgeübt.
Mehr zu den Hintergründen erfahren Sie in der WILD UND HUND 5/2008.
-hei-