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Wegen Muttertierabschuss verurteilt

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Ein Jäger, der im Juni 2015 ein führendes Alttier erlegt hatte, wurde im April vom Amtsgericht Bad Neustadt an der Saale (Bayern) zu einer Strafe von 55 Tagessätzen verurteilt. Das berichtete die Main-Post am 21. April.

Im Salzforst im Bereich des Forstbetriebes Bad Brückenau der Bayerischen Staatsforsten hatte der norddeutsche Jagdgast demzufolge mehrere Stück Rotwild vor sich. Zwei Alttiere mit Kälbern ließ er passieren, auf das dritte Stück, das er ungefähr eine Viertelstunde beobachtete und für ein Schmaltier hielt, kam er ab. Dass es sich um laktierendes Alttier handelte, bemerkte er nicht mal beim Aufbrechen und hängte das Stück in die Wildkammer. Der Forstbetrieb riet ihm später zur Selbstanzeige, die er auch vornahm. Dass seine Strafe unter der kritischen Marke von 60 Tagessätzen blieb, hat er unter anderem der Tatsache zu verdanken, dass er nichts zu vertuschen versuchte.
 
vk



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