Die 64-jährige Jägerin, die im Nationalpark Kalkalpen (Österreich) einen geschützten Luchs erlegt hatte, ist am 5. November im Landesgericht Steyr zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das melden österreichische Medien.
Hinzu kommen demnach eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je acht Euro und 12 101 Euro Schadenersatz für den Nationalpark. Das Urteil ist laut den Medienberichten nicht rechtskräftig, und der Verteidiger hat angekündigt, in Berufung zu gehen. Auch schließen sich offenbar mehrere Ermittlungsverfahren in dieser Sache gegen weitere Personen an, da Zeugen im Prozess aussagten, dass der Revierinhaber von den Abschüssen weiterer Luchse erzählt habe.
vk