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Hoch zu Ross

1903


 

Unser WILD UND HUND-Test-Revier:
Abendansitz auf den Rehbock, das Wetter ist gut, der Wind steht günstig. Die ersten Stücke treten aus. Alles scheint perfekt zu sein, bis plötzlich Reiter direkt an der Kanzel vorbei reiten. Was will man machen, sie dürfen es ja. Aber ist das Reiten überall erlaubt? Das Waldgesetz gibt Auskunft.

 

Von Markus Wörmann

Sauen waren im Herbst mal wieder in einer der vielen Weiden zu Schaden gegangen. Die Rinder standen bis zum ersten Frost auf den Flächen, und nun „kontrollierten“ die Wutze jede Hinterlassenschaft der Rotbunten. Ich ging ein paar Waldwege aus, um ein wenig schlauer zu werden, von welcher Seite sie auf die Grünflächen einwechselten. Aber statt der erhofften Schalentritte „fährtete“ ich die Hufspuren eines Equiden. Und nicht etwa auf den befestigten Waldwegen – der Reiter oder die Reiterin war anscheinend mitten durch die Dickung geritten. Die Waldarbeiter hatten dort seinerzeit eine Rückeschneise hinterlassen, die bereits wieder ordentlich zugewachsen war und eigentlich schwer passierbar. Dachte ich bis dahin. Selbst zu Fuß hätten sich die wenigsten einen Weg über die Baumabschnitte und durch den hineinwachsenden Brombeer gebahnt. Mehr als 500 Meter ging der Ritt durch die Ruhezonen des Wildes.

Nicht jeder Weg ist auch ein Waldweg

Doch leider blieb es nicht bei diesem Einzelfall. Immer mal wieder wurden Pfade benutzt beziehungsweise „geschaffen“, die eigentlich nicht für die Reiterei frei sind. Denn das Landeswaldgesetz von Rheinland-Pfalz ist in seiner Auslegung recht deutlich. Demnach darf nur auf Waldwegen geritten werden. Diese sind „dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege“. „Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußwege und -pfade sind keine Waldwege“, legt das Gesetz weiter fest. Jede Gemeinde konnte aber nach dem „alten“ Landesforstgesetz Reitwege ausweisen, die auch weiterhin bestehen bleiben. Im Gemeindehaus wurde die Karte gemeinsam mit dem Bürgermeister eingesehen, darauf waren insgesamt nur zwei Wege als Reitwege gekennzeichnet, was auch völlig in Ordnung ist. Es sind auch entsprechende Schilder angebracht. Der Weg durch die Dickung gehörte wie erwartet nicht dazu.

Viel interessanter war aber die Tatsache, dass unsere Gemeinde bereits 1986 auch auf einigen Feldwegen das Reiten verboten hatte. Die Regelung umfasste von April bis September ein Reitverbot von 18 bis 9 Uhr morgens und von Oktober bis März von 16 bis 9 Uhr. „Gut zu wissen“, meinten die Mitjäger. Einigen war doch beim Bockansitz der nahe Anblick von „Amazonen“ zu Teil geworden. Und den wenigsten hat das gefallen.

Das gemeinsame Gespräch suchen

Im WILD UND HUND-Testrevier lassen sich die Pferdebesitzer an drei Fingern abzählen, und so suchten wir den Kontakt. Wieder mal zeigte sich, dass ein kurzes Gespräch der beste Weg ist, „Missverständnisse“ auszuräumen. Ohne auf Gesetze oder Verordnungen hinweisen zu müssen, konnten wir uns darauf verständigen, dass die Dickungen auch wirklich Ruhezonen bleiben. Was bisher auch immer so gehandhabt worden wäre, so die Reiter. Vielmehr seien es Leute aus den umliegenden Ortschaften, die auf längeren Ausritten anscheinend versuchen würden, den einen oder anderen Weg „abzukürzen“. Auch diese Variante ist durchaus denkbar. In diesem Sinne sehen wir der gemeinsamen Zukunft der Naturnutzer in unserem Testrevier mit Spannung entgegen.

Das Reiten in der Natur ist eine legitime Freizeitgestaltung – aber nicht auf allen Wegen

 


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