ANZEIGE

Strecke ohne Kugel

1966


Fallwild im WILD UND HUND-Testrevier:
Nicht nur Pulver, Blei und Falle nehmen Einfluss auf Wildbestände und -besätze, sondern auch andere Faktoren, zum Beispiel der Straßenverkehr. Hier die Bilanz des Jagdjahres 2003/2004.

 

Von Dr. Karl-Heinz Betz

Spricht man über Fallwildzahlen, so geht es um recht lückenhafte Aufstellungen, weil sehr viele Abgänge im Dunkeln bleiben, selbst beim verhältnismäßig großen Rehwild. Das, was wir fanden oder uns gemeldet wurde, waren ausschließlich ein Fuchs und einige Stücke Rehwild.

Unsere Revier-Westgrenze ist auf 2,4 Kilometern eine Bundesstraße, die zwei Waldstücke durchschneidet. Kein Wunder, dass speziell das Rehwild vom oder zum Nachbarn oft den kürzesten Weg zwischen den Einständen über diese Verkehrsader wählt. Dementsprechend hoch ist auch die Anzahl der Opfer: Von insgesamt 44 Stück Rehwild waren 25 % Fallwild. Von diesen elf Stücken endeten sieben und ein Fuchs auf der Bundesstraße. Zwei Stücke wurden unweit einer Straße niedrigerer Kategorie gefunden und auf zwei weitere, bereits stark verluderte, stießen wir in größerer Entfernung zur nächsten Straße, Verkehrstod allerdings nicht ausgeschlossen. Interessant, dass es zeitlich keine echten Unfallschwerpunkte gab. Bemerkenswert hierzu: zur Brunft Juli/August wurde uns kein Stück Fallwild gemeldet. Von insgesamt fünf verunfallten Kitzen – sie verendeten zwischen September und Dezember – waren vier männlich. Ob sie bereits allein unterwegs waren, ist natürlich nicht mehr zu rekonstruieren.

Starke Bejagung allein genügt nicht

Welche Möglichkeiten hätten wir gehabt, den Fallwildanteil zu verringern? Da die meisten Unfälle an der Reviergrenze passierten, hat es sich offenbar nicht bewährt, nur bei uns Schwerpunktabschüsse in den Waldteilen an der Bundesstraße zu tätigen, da hier auch vom Nachbarn herüberwechselnde Rehe betroffen waren. Wild-Reflektoren an Straßenbegrenzungsmarkierungen sind auf Bundesstraßen nicht gestattet. Weiter im Bestand dürfen Reflektoren nur „auf eigene Gefahr“ angebracht werden, was bedeutet, dass man für alle Schäden aufkommen muss, die durch einen irritierten Autofahrer entstehen können. Bleibt nur noch – am besten in Zusammenarbeit mit dem Jagdnachbarn – ein Duftzaun und der Gang zum Straßenverkehrsamt.

Am 3. März endete dieser junge Sechser auf der Bundesstraße. Leider war er nicht sofort verendet, sondern mußte noch nachgesucht werden. 18,5 Kilogramm brachte er auf die Waage

 

ANZEIGE

ANZEIGE
Aboangebot