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Ausverkauf im Rotwildgebiet Spessart?

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Seit nunmehr vier Jahren begleitet WuH die Entwicklung im Rotwildgebiet Spessart.
Und die Zeit läuft weiter. Für das Rotwild im Spessart scheint die Uhr jedoch abzulaufen. Was ist passiert?

 

Von Karl Blume und Dr. Paul-Joachim Hopp

Die bald nach 1968 einsetzende Reduzierung des Rotwildes im hessischen Spessart hat gegriffen. Die Wildschäden im Wald haben erheblich abgenommen, und die Naturverjüngung von Nadel- und Laubbäumen gelingt weitgehend ohne Zaun.

Nur Eichenkulturen werden grundsätzlich noch gezäunt, das heranwachsende Edellaubholz im derzeitigen Haupteinstandsbereich des Rotwildes bleibt vorerst ebenfalls noch im Gatter.

Spätestens ab 1990 zeichnete sich für Kenner der örtlichen Verhältnisse die Gefahr einer wildbiologisch und waldbaulich nicht akzeptablen Einschnürung der Rotwildpopulation nach Stückzahl und Einstandsflächen ab.

Mit der Methode, den Gesamtabschuss des Vorjahres als Ansatz für die Abschussplanung des Folgejahres zu benutzen und manchmal mit einem willkürlich bemessenen Zuschlag versehen, als festgesetzten Abschuss auszuweisen, wurden die Gegebenheiten vor Ort missachtet.

Mit diesem durch Schematismus geprägten Verfahren können die Jagdbehörden die Regulierung einer Rotwildpopulation nicht stützen – sie gefährden ihren Bestand. Dafür sind Behörden und Jäger verantwortlich.

Die überzogene Reduzierung der letzten Jahre wurde von einer zunehmenden Auflösung des Sozialgefüges der Population begleitet.

Geschlechterverhältnis und Altersklassenstruktur sind in Unordnung geraten. Dafür sind vor allem die Jäger verantwortlich, denn auch bei einem geringeren Rotwildbestand lässt sich (bis zum Populationssturz) eine wildbiologisch angemessene Hege und Bejagung gewährleisten.

Wer aber nicht akzeptable Jagdmethoden, z. B. Bewegungsjagden mit hohem Jagddruck, bevorzugt, fortwährend „stöckert“ oder ohne Beachtung der Richtlinien und des Abschussplanes die Jagd auf Rotwild ausübt, leistet dem Verfall der Sozialstrukturen Vorschub.

Dabei wird nicht verkannt, dass der Vertrauensschwund der Jäger gegenüber den Behörden und untereinander im Verbund mit der sich daraus entwickelnden Endzeitstimmung („für mich reicht es noch“) der Hege und der Bejagung des Rotwildes abträglich ist.

Zu erwähnen ist aber auch, dass die übergeordnete Politik den Jagdbehörden mitunter Vorgaben gibt, die nicht immer dem Wohle des Wildes dienen und/oder die Jagdausübung belasten.

Den rotwildfreien und fast rotwildleeren Bereichen steht eine Konzentration der Restpopulation um Bad Orb und im Jossgrund gegenüber. Das Gebiet zählt zu den tradierten Haupteinstandsgebieten des Rotwildes im Spessart.

Sicherlich ist die Häufung des Vorkommens im skizzierten Bereich aber auch ein Beweis dafür, dass im „Ballungsgebiet“ abgewogener gejagt wurde und wird als anderswo.

Rotwild braucht Ruhe und keine Hatz! Es reagiert sehr schnell auf Druck und verlässt vorübergehend oder langfristig ständig scharf beunruhigte Zonen, um sich an Orten mit besseren Umweltbedingungen einzustellen.

Es ist das Verdienst von Kurt Reulecke, dass er die Jäger in seinem dreiteiligen Beitrag über „Schalenwild und Jagd in Nationalparks“ (WuH 5, 6, 7/99) auf entsprechende Ergebnisse im Schweizer Nationalpark aufmerksam gemacht hat.

Rückrechnungen zufolge, sollen im hessischen Spessart noch etwa 500 Stück weibliches Rotwild stehen. Daraus würde bei einem Geschlechterverhältnis von 1: 1 ein Gesamtbestand von etwa 1000 Stück resultieren.

Dagegen spricht jedoch nicht nur der skizzierte Waldzustand, sondern auch das vergebliche Bemühen vieler Jäger, in ihren Revieren Rotwild zu erlegen.

Verschlechtert hat sich auch die Revierstruktur des Rotwildgebietes. Ohne wesentliche Veränderungen im Flächenstand entstanden seit dem Jagdjahr 1969 16 neue Reviere. Gemeinschaftliche Jagdbezirke wurden geteilt, staatliche Jagdflächen zusätzlich verpachtet. Vielfach entstanden kleine Jagdbezirke; die durchschnittliche Reviergröße nahm ab.

Kurzum, die Situation des Rotwildes im Spessart ist unbefriedigend. Das Wild bedarf dringend einer zeitgemäßen Hege und angemessenen Bejagung, wenn es in einer intakten Population und unter Beachtung der berechtigten Belange von Forst- und Landwirtschaft langfristig eine Überlebenschance haben soll.

Um nicht missverstanden zu werden: Wir verkünden nicht die bevorstehende Ausrottung des Rotwildes im Spessart. Selbst nach einem Populationssturz wird das Rotwild zunächst nicht gänzlich verschwinden. Aber nach der Zerschlagung seiner Sozialstrukturen beginnt das „Sterbegeläut“.

1968 betrug die Wilddichte nach einer Untersuchung von Prof. Robert König (Gießen, 1988) im rechnerischen Durchschnitt etwa acht Stück Rotwild je 100 Hektar Waldfläche – rund 2400 Stück Rotwild insgesamt. Ein für die Forst- und Landwirtschaft untragbarer Zustand.

In den Revieren stand mehr weibliches als männliches Wild, das Altersklassenverhältnis war schon damals gestört. Es mangelte an alten Hirschen, in der weiblichen Teilpopulation hingegen gab es zahlreiche alte und überalterte Tiere.

Dies galt es, im Interesse von Wald und Wild zu ändern. Vor allem musste der gesamte Rotwildbestand kontinuierlich abgesenkt werden. Weiterhin sollte zum Ausgleich des Geschlechterverhältnisses mehr weibliches Wild erlegt werden.

Angestrebt wurde ein leichter Überhang der männlichen Teilpopulation. Um alte Hirsche ernten zu können, sollte die Mittelklasse geschont werden. Außerdem sollte das Äsungsangebot für das verbleibende Wild durch die Anlage und Pflege von Daueräsungsflächen im Wald verbessert werden.

Diese Maßnahmen wurden durch die Genehmigung zweckmäßiger Richtlinien zur Hege und Bejagung des Rotwildes im Rotwildgebiet Spessart erleichtert.

1977 überschritt der Abschuss mit 627 Stück (inkl. Fallwild) erstmals die 600er-Grenze. 272 männlichen Stücken standen 355 weibliche Stücke gegenüber (GV=1: 1,31 ). 18 gestreckte alte Hirsche (ab 10 Jahre) entsprachen sieben Prozent des erlegten männlichen Wildes.

Im Folgejahr erreichte der Abschuss 693 Stück. Der Gipfel der Reduktion folgte mit einer Strecke von 700 Stück bereits 1979. Der Anteil alter Hirsche beim erlegten männlichen Wild stieg 1978 auf zehn Prozent, und hielt sich 1979 und 1980 mit jeweils acht Prozent auf relativ hohem Niveau.

1981 wurde erneut ein Anteil von zehn Prozent an alten Hirschen erreicht. Er stieg 1982 auf 13 % an. Erst ab 1985 nahm der Anteil alter Hirsche merklich ab. Der Pioniergeist der Jäger der ersten 15 Jahre entschwand, ihre Disziplin schmolz.
Die Reduzierung zeigte Wirkung.

Die Verringerung des Rotwildbestandes musste zunächst aber im Interesse von Forst- und Landwirtschaft fortgesetzt werden. Im Jahr 1987 kamen 533 Stück Rotwild zur Strecke. In den Jahren 1988, 1989 und 1990 wurden nochmals 570, 553 und 525 Stück erlegt. 1991 und 1992 lagen die Gesamtstrecken mit 496 und 503 Stück nochmals bei 500 Stück.

Bereits 1993 aber setzte mit nur 436 Stück Rotwild ein deutlicher Streckenabfall ein, der sich 1994, 1995, 1996 und 1997 mit 359, 327, 260 und 239 Stück rapide fortsetzte. Im Jagdjahr 1998 kamen auf einer bejagbaren Fläche von 45 425 Hektar nur noch 200 Stück Rotwild zur Strecke (0,4 Stück/100 ha). Die Bejagung war im zurückliegenden Jahr allerdings durch eine gute Eichelmast erschwert.

Das Rotwildgebiet Spessart, umfasst derzeit 76 Jagdbezirke. In 43 Revieren (= 57%) mit 15 493 Hektar (= 34% der bejagbaren Fläche) wurde 1998 kein Rotwild mehr erlegt. Dagegen wurden im Hoheitsbereich des Hessischen Forstamtes Jossgrund (24 Jagdbezirke, bejagbare Fläche: 15 631 ha) 129 Stück zur Strecke gebracht.

Oder: Auf den Raum Bad Orb/Jossgrund, der nur etwa ein Drittel aller Reviere und nur 35 Prozent der bejagbaren Fläche beinhaltet, entfielen 64,5 Prozent der Gesamtstrecke.

Die ungünstige Altersklassenverteilung beim weiblichen Abschuss des Jagdjahres 1998 dokumentiert Tab. 1, während Tab. 2 (S. 47) die desolate Struktur der männlichen Strecke offenbart. Im weiblichen Bestand sind zwar alte und sehr alte Tiere vorhanden, doch werden sie offensichtlich kaum gezielt bejagt.

Alte Hirsche sind dagegen selten, und der Rückgriff auf die Mittelklasse schmälert unzulässig den erforderlichen Nachwuchsblock für reife Hirsche. Das Durchschnittsalter des 1998 zur Strecke gekommenen weiblichen Wildes beträgt 2,14 Jahre, das beim männlichen Wild erreicht nur 1,4 Jahre.

In 31 Jahren (1968 bis 1998) wurden 15 332 Stück Rotwild erlegt – 8530 weibliche und 6802 männliche Individuen. Der Überhang weiblichen Wildes beträgt mithin 1728 Stück, das Geschlechterverhältnis der Gesamtstrecke lautet 1:1,25.

5794 Kälber lagen auf der Strecke – 2761 Hirsch- und 3033 Wildkälber. Das Plus der weiblichen Kälber beträgt 272 Stück. Das Geschlechterverhältnis liegt bei 1: 1,1. Der Kälber-Anteil an der Gesamtstrecke beträgt etwa 38 Prozent. Das Soll der Richtlinien strebt „bis zu“ 35 Prozent an. Erreicht wurden 36 (Hirschkälber) und 41 Prozent (Wildkälber).

Bei den Angaben zur Kälberstrecke ist zu berücksichtigen, dass die Einteilung in Hirsch- und Wildkälber von 1968 bis 1970 durch Splittung der Strekke erfolgte. Erst ab 1971 wurden die Angaben der Abschussmeldungen erfasst.

Seit 1986 ist im Rotwildgebiet Spessart für alles erlegte Rotwild und nach Möglichkeit auch für das Fallwild der körperliche Nachweis vorgeschrieben. Für die Geschlechtsbestimmung bei den Kälbern hat dies jedoch kaum Bedeutung. Hier muss sich der zuständige Sachverständige meistens auf die Angaben des Erlegers verlassen.

Von 1968 bis 1998 wurden also 1728 Stück männliches Wild weniger als weibliches gestreckt. Dennoch sind alte Hirsche rar. Gewiss, der Überhang weiblichen Wildes war beachtlich und ist es wahrscheinlich noch (oder wieder).

Es kann auch sein, dass die Sterblichkeit beim männlichen Wild generell höher liegt. Schließlich sind Abwanderungen von Hirschen nach Bayern sowie in den Gieseler Forst und Vogelsberg nicht auszuschließen, und die Zahl der Emigranten kann größer sein als jene der Zuwanderer. Das Schicksal eines gewissen Restes der „eingesparten Männchen“ aber bleibt unbekannt. Man kann nur spekulieren…

Im Rotwildgebiet Spessart stieg bei fast gleichbleibender Gesamtfläche und geringen Flächenverschiebungen innerhalb der Nutzungsarten die Zahl der Reviere von 60 (1969) auf 82 Jagdbezirke im Jagdjahr 1995.

Diese Zahl hat sich durch die Auflösung von Forstämtern und den Wegfall von Regiejagden sowie die Abnahme verpachteter staatlicher Eigenjagdbezirke zwar zwischenzeitlich auf 76 Reviere verringert, doch ist damit zu rechnen, dass es im Rotwildgebiet bereits in Kürze wieder 80 Jagdbezirke gibt. Die Durchschnittsgröße sank von 800 auf 580 Hektar (1996) ab. Sie beträgt 1999 625 Hektar.

Je mehr Reviere auf einer vorgegebenen Gesamtfläche eingerichtet werden, desto größer wird – gekoppelt an einen zunehmenden „Grenzeffekt“ – der Jagddruck. Auch die Jagdausübungsberechtigten der kleineren Reviere möchten „ausreichend“ am Abschuss, besonders von alten Hirschen beteiligt werden.

Diesem Begehren kann die Hegegemeinschaft jedoch nur begrenzt nachkommen. Schließlich muss der Wildbestand den Erfordernissen des Waldes angepasst sein. Auseinandersetzungen im Rotwildring und jagdliches Fehlverhalten sind häufig die Folgen. Die Effizienz der Hegegemeinschaft leidet, ihre Erfolgsaussichten werden geschmälert.

Zur Wandlung der misslichen Verhältnisse im Rotwildgebiet Spessart werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

1. Maßgebend für die Hege und Bejagung des Rotwildes im Rotwildgebiet Spessart sind die Richtlinien vom 21. November 1994. Die Richtlinien folgen dem Altersklassenprinzip, sind wildbiologisch konsequent und zeitgemäß. Sie sind außerdem verständlich und lassen dem Jäger weiten Handlungsspielraum. Das Verantwortungsbewusstsein des einzelnen Jägers ist gefragt.

Der Rotwildring muss dafür sorgen, dass wieder ein Klima gegenseitigen Vertrauens entsteht. Der Zusammenarbeit mit der Staatsforstverwaltung sowie mit den privaten und kommunalen Grundeigentümern kommt besondere Bedeutung zu.

2. Die Abschussplanung und -festsetzung haben sowohl den Zustand des Waldes als auch die Bedürfnisse des Wildes zu berücksichtigen.

3. Planung und Festsetzung des Abschusses sind so auszurichten, dass das Geschlechter-und das Altersklassenverhältnis ausgeglichen bleiben oder werden. Zulässig ist allenfalls ein leichter Überhang an männlichem Wild.

4. Beim weiblichen Wild sind außer Kälbern und einem geringen Anteil von Schmaltieren auch nichtführende Alttiere der Wildbahn zu entnehmen. Vor allem sollen überalterte und alte Tiere erlegt werden.

Während der Abschuss von Wildkälbern (Ansage: „Kälber beiderlei Geschlechts“) vor allem auf Gemeinschaftsjagden erfolgen sollte, ist der Abschuss von Tieren weitgehend eine Angelegenheit der Einzeljagd. Die Auswahl der Stücke sollte erfahrenen Rotwildjägern übertragen werden.

Auf Gemeinschaftsjagden dürfen Alttiere nur dann bejagt werden, wenn der Schütze unzweifelhaft zuvor das zum Tier gehörige Kalb erlegt hat. Die Freigabe von Schmaltieren ist auf Gemeinschaftsjagden zu unterlassen.

5. Beim männlichen Wild steht der Abschuss von Kälbern und jungen Hirschen (AK III = 1 bis 4jährig) im Vordergrund. Die 5jährigen und mittelalten Hirsche (AK II = 5 bis 9jährig) sind zu schonen!

Bei den jungen Hirschen sind vornehmlich Schmalspießer, ungerade und gerade Sechser sowie ungerade und gerade Achter zu bejagen. Dabei sollte die körperliche Verfassung und die Ausbildung des Geweihes über den Abschuss entscheiden.

Auf Gemeinschaftsjagden sollten außer Hirschkälbern nur Schmalspießer mit kurzen Stangen und geringem Wildbretgewicht sowie ungerade und gerade Gabler und Sechser freigegeben werden.

6. Gemeinschaftsjagden können als Drückjagden und Stöberjagden mit geringem Jagddruck durchgeführt werden. Treibjagden mit einer vielköpfigen Treiberwehr und Stöberjagden mit hohem Jagddruck unter Einsatz zahlreicher Hunde sind zu unterlassen. Großräumige Bewegungsjagden dürfen nur einmal im Jahr einen bestimmten Bereich erfassen.

7. Die Rotwildjagd ist in Waldrevieren möglichst so zu gestalten, dass der festgesetzte Abschuss bis zum 31. Dezember erfüllt werden kann. Das gilt auch für Rehwild. Jagdzeiten mit hohem Jagddruck sind dabei in einer bestimmten Zeitfolge von Perioden mit geringerem Druck abzulösen (Intervalljagd).

8. Die Verteilung des Rotwildbestandes ist zu verbessern. Dazu ist in den derzeitigen Kernrevieren wie bisher zeitweilig verstärkt zu jagen. In den umgebenden Jagdbezirken darf jedoch nicht jeder einsickernde Familienverband bejagt werden. In einer Art fortschreitender „Springprozession“ muss die Verteilung gefördert werden.

Gelingt dieses Vorhaben, kann die derzeit stark abgesenkte Rotwilddichte im Spessart ohne Gefahr für den Wald leicht angehoben werden. Eine nachhaltige Nutzung von 250 bis 300 Stück Rotwild dürfte dann möglich sein.

Eine bessere Verteilung der Population entlastet eben nicht nur den derzeitigen Kernbereich, sondern ermöglicht zugleich eine gering erhöhte Stückzahl auf ganzer Fläche. Das wiederum fördert ohne Gefahr für die Belange der Forst- und Landwirtschaft die Chance, dass das Rotwild wieder in allen Revieren des Rotwildgebietes gelegentlich seine Fährten zieht und bejagt werden kann.

9. Die Bildung zahlreicher kleiner Jagdbezirke ist der Hege und Bejagung des Rotwildes abträglich. Bei der Teilung gemeinschaftlicher Jagdbezirke sollten deshalb die Bestimmungen des Hessischen Jagdgesetzes vom 8. Juni 1998 beachtet und genutzt werden.

Danach kann die Teilung gemeinschaftlicher Jagdbezirke zugelassen werden, „wenn sie unter jagdlichen Gesichtspunkten vertretbar ist, wegen der Gestaltung des Geländes zweckmäßig erscheint und für alle Teilflächen die Mindestgröße nach § 8 Abs. 3 Bundesjagdgesetz eingehalten wird.“

Diese Mindestgröße beträgt 250 Hektar. „Zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Fläche von 75 Hektar an, die im Eigentum ein und derselben Person oder einer Perso-nengemeinschaft stehen, bilden einen Eigenjagdbezirk“ (§ 7 Abs. 1 Satz 1 BJG).

Bei seiner Ausweisung sind auch die übrigen einschlägigen Bestimmungen des BJG und die gesetzlichen Regelungen des HJagdG zu beachten.

Im Interesse der Hegebemühungen und einer pfleglichen Jagdausübung sollten bei der Verpachtung von Eigenjagdbezirken möglichst keine „Minireviere“ gebildet werden.

Dieser Vorschlag richtet sich insbesondere an die Eigentümer großer Ländereien und Waldungen einschließlich der Staatsforstverwaltung. Ein verpachteter Eigenjagdbezirk in der Größe von 350 Hektar ist aus Sicht der Hege besser als die Verpachtung derselben Fläche in zwei Eigenjagdbezirken mit je 175 Hektar.

10. Bei der im Zuge der naturgemäßen Waldwirtschaft zunehmenden Dauerbestockung und Beschirmung des Waldbodens verknappt sich die Äsung an Gräsern und Kräutern für das Schalenwild.

Es ist daher sicherzustellen, dass dem verbleibenden Wild über ausreichende und gepflegte Daueräsungsflächen zusätzliche Äsung angeboten werden kann. Nicht regelmäßig gepflegte Äsungsflächen sind kaum hilfreich.

11. Der Gesamtabschuss eines Jagdjahres sollte unter 200 Stück festgesetzt werden. Die Verteilung des Abschusses auf die einzelnen Reviere obliegt dem Sachkundigen im Einvernehmen mit den zuständigen Jagdbehörden und der Hegegemeinschaft.

In außergewöhnlichen Schadenssituationen sowie zur Erfüllung des Gesamtabschusses kann der Abschuss für einzelne Reviere oder Reviergruppen durch Nachbewilligungen neu festgesetzt werden (§ 26 HJagdG).

 

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