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Wildschadenversicherung: Nutzt die Chance!

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21.01.2015

Aufatmen bei der bayerischen Jägerschaft und den bayerischen Jagdgenossenschaften. Die finanziellen Belastungen durch Wildschäden dürften möglicherweise bald ein Ende haben. Dem Bayerischen Jagdverband (BJV) wurde von der Allianz-Versicherung Hubertus Loichinger (Neumarkt i.d.OPf.) eine Wildschadenversicherung angeboten.

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(Foto: Florian Standke)
„Ich bin selber Jagdpächter und von Wildschaden geplagt“, begründet Generalvertreter Hubertus Loichinger sein Engagement. Gut eineinhalb Jahre sei er mit dem BJV in Verhandlungen gewesen. Ab sofort könnten alle BJV-Mitglieder diese Versicherung abschließen. „Es ist eine einmalige Chance. Wenn die nicht genutzt wird, werde es wohl auf lange Sicht keine solche Möglichkeit mehr geben!“, mahnt der Versicherungsexperte.
 
Nun gilt es von Pächtern und Jagdgenossenschaften individuell abzuwägen, ob die Wildschadenversicherung der Allianz für Ihre Reviere Sinn macht. Schwarzwild ist weiter auf dem Vormarsch. Wo heute nichts ist, kann es morgen erste Wildschäden geben.
 
Versichert werden durch Schalenwild, Kaninchen und Fasanen verursachte Fraß-, Wühl- und Trampelschäden an landwirtschaftlichen Feldfrüchten sowie an landwirtschaftlich genutzten Wiesen.
 
Eine Deckung für Verbissschäden im Wald ist nicht gegeben. Die Jahreshöchstentschädigung pro versichertem Revier bzw. versicherter Jagdgenossenschaft beträgt 10 000 Euro.
 
Damit diese Versicherung zustande kommt, setzt der Versicherer allerdings voraus, dass mindestens 50 Prozent aller Reviere (dem BJV angeschlossene Pächter/ Jagdgenossenschaften) einen entsprechenden Vertrag abschließen. Ansonsten kommt die Versicherung nicht zustande.
 
Die Versicherungs-Jahresprämie beträgt 600 Euro inklusive Steuer. Eine Kostenteilung unter Pächtern und Jagdgenossenschaften wird empfohlen. Die Versicherungsprämien werden zentral vom BJV abgeführt. Bei einer Beteiligung von über 50 Prozent reduziert sich die Versicherungsprämie.
 
Ganz wichtig: Spätestens Ende April 2015 müssen alle Rückmeldungen der Pächter und Jagdgenossenschaften beim BJV vorliegen!
MSDW
 



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